Disziplinarverfahren gegen Neumarkter Ex-Dekan Dennerlein
3.5.2016, 15:06 UhrEs liegen „zureichende Anhaltspunkte vor, dass der ehemalige Dekan in zwei Fällen bei erwachsenen kirchlichen Mitarbeitern die nötige Distanz nicht gewahrt hat“, heißt es in einer Mitteilung. Damit bestehe der Verdacht, dass Dennerlein seine Amtspflichten als Pfarrer verletzt hat.
In solchen Fällen muss ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Hinweise auf das Vorliegen einer Straftat bestehen nicht. Bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens besteht die Unschuldsvermutung, betont die Landeskirche.
Dennerlein war "aus gesundheitlichen Gründen" vor kurzem auf eigenen Antrag von seiner Pfarrstelle und der Dekansfunktion entbunden worden. Laut Landeskirche werden ihm derzeit keine dienstlichen Aufgaben übertragen.
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