Gefährliche Seuche: Bienen in Treuchtlinger Ortsteil bedroht

22.4.2020, 13:23 Uhr
Um ein übergreifen der Faulbrut auf andere Bienenstöcke zu verhindern, greift das Landratsamt nun zu besonderen Maßnahmen.

© Foto: Roland Fengler Um ein übergreifen der Faulbrut auf andere Bienenstöcke zu verhindern, greift das Landratsamt nun zu besonderen Maßnahmen.

Während das Coronavirus die Menschen gerade auf Trab hält, ist im Tierreich nun auch eine gefährliche Krankheit ausgebrochen: Im Treuchtlinger Ortsteil Oberheumödern grassiert in einem Bienenvolk die Amerikanische Faulbrut. Für den Menschen stellt diese Bienenkrankheit keine Gefahr dar. Der Verzehr von Honig betroffener Bienenbestände ist auch weiterhin unbedenklich. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat jedoch mit sofortiger Wirkung einen Sperrbezirk für Imker mit einem Radius von zwei Kilometern um den Ausbruchsort ausgewiesen, wie das Amt in einem Schreiben mitteilt.


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In dieser Zone liegen die Dörfer Ober- und Unterheumödern, Möhren, Freihardt, Heunischhof sowie der Südosten von Windischhausen. Das Gebiet schließt auch die Waldflächen der umliegenden Dörfer in den Gemarkungen Treuchtlingen, Wettelsheim und Auernheim mit ein.

Das Landratsamt wird in Kürze auf der Grundlage einschlägiger tierseuchenrechtlicher Vorschriften eine Allgemeinverfügung mit verbindlichen Maßnahmen für die Bienenhalter zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut erlassen. Für die Zeit der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung dürfen bewegliche Bienenstände in dem betroffenen Sperrbezirk von ihrem bisherigen Standort nicht mehr entfernt werden.

Gefährliche Seuche: Bienen in Treuchtlinger Ortsteil bedroht

© Tierseuchennachrichtendienst

Es ist zudem verboten, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen zu entnehmen. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den festgelegten Sperrbezirk verbracht werden. Bei Stöcken, die von Bienen nicht mehr besetzt sind, ist sicherzustellen, dass sie bienendicht verschlossen sind.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handelt sich dabei um eine von Bakterien ausgelöste Bienenseuche. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind. Die Tierseuche wirkt sich dabei nicht auf die ausgewachsenen Bienen aus, sondern betrifft ausschließlich die Larven: Sie kann daher letztendlich zum kompletten Aussterben von Bienenvölkern führen.

Untersuchung vom Amtstierarzt

Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich von Amtstierärzten auf die Amerikanische Faulbrut hin untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens nach zwei, spätestens nach neun Monaten wiederholt, nachdem die betroffenen Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder entsprechend den nachfolgenden Empfehlungen behandelt worden sind.

Mit folgenden Maßnahmen könne nach Angaben des Landratsamt jeder einzelne Imker der Infektion mit dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut vorbeugen: Zukauf von Völkern nur mit amtstierärztlicher Gesundheitsbescheinigung, keine Ablegerbildung unter Verwendung (zu) alten Wabenmaterials, keine Verwendung alter, nicht gereinigter und nicht desinfizierter (abgeflammter) Beuten und Rähmchen, Quarantäne fremder Schwärme, kein Verfüttern noch vorhandenen alten Honigs oder von Honigresten, kein Einsatz alter Futterwaben (aus abgestorbener Völker oder von fremden Imkern), wirksame Reinigung und Desinfektion von gebraucht gekauften Imkereiwerkzeugen, Vorratswaben nur aus geprüften Betrieben zukaufen, kein freies Ausfressen lassen abgeschleuderter Waben durch die Bienen, Futterhonig nur aus dem eigenen Betrieb verwenden, Verhinderung von Räuberei, mindestens 30 Prozent Wachsbauerneuerung pro Jahr bei jedem Bienenvolk durch Austausch von alten Waben, regelmäßig Futterkranzproben über das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) oder den Tiergesundheitsdienst (TGD) untersuchen lassen.


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Auch jeder Verbraucher könne dazu beitragen die Gefahr der Übertragung von Faulbrut-Erregern zu vermindern. Da im Honig immer unerkannt Sporen des Erregers der Amerikanischen Faulbrut enthalten sein können, appellieren die Fachleute der Behörde an die Bürger, keine halbleeren oder noch mit Honigresten versehenen Honig-Gläser über die Altglas-Container zu entsorgen. Gläser oder Plastikflaschen sollten sorgfältig gereinigt oder anderweitig so sicher entsorgt werden, dass keine Bienen an die Honigreste kommen können. Auch die bewusste Fütterung von Bienen mit Honig auf Balkon und Terrasse sollte unterlassen werden.

Bislang nicht angemeldete Bienenbestände im gesamten Landkreis sind von den Bienenhaltern beim Landratsamt unverzüglich nachzumelden. Die Nachmeldung der Bestände kann dabei telefonisch unter der 09141/90 22 72 oder per Mail an veterinaeramt.lra@landkreis-wug.de erfolgen. Auch auf der Homepage des Landratsamtes stehen unter dem Stichwort Faulbrut Online-Formulare zur Verfügung.

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