Totschlag in Lichtenau: Mann ist schuldfähig

28.1.2017, 18:06 Uhr

Der Experte nimmt dem 25-Jährigen auch seine Erinnerungslücken nicht ab. Darauf gebe es keine Hinweise, sagte der Gutachter am Freitag vor dem Landgericht in Ansbach.

Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte zu Protokoll gegeben, er könne sich an die Tat im vergangenen Mai nicht mehr erinnern. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Mann seine 26 Jahre alte Frau erwürgt, weil sich diese von ihm trennen wollte.

Wie sich der 25-Jährige nach der Tat verhalten habe, spreche dafür, dass er genau gewusst habe, was er macht. Der Mann weckte seine damals fünfjährige Tochter und fuhr mit ihr zu seinen Eltern, die im gleichen Ort leben. Das alles sei sehr geordnet abgelaufen. "Auch der lange Tatablauf von mindestens drei Minuten ist eine ungewöhnlich lange Dauer für eine Affekthandlung", sagte der Gutachter.

Die ursprünglich für Freitag geplanten Plädoyers sowie das Urteil wurden wegen eines weiteren Beweisantrags der Verteidigung erneut verschoben. Mitte Januar war das Urteil schon einmal vertagt worden.