Aufgeflogener Transport: Die Tiere erholen sich im Heim

17.10.2017, 16:44 Uhr
Neben tausenden Nagetieren musste die Polizei auch zahlreiche exotische Tiere wie Chamäleons oder Axolotl aus dem Transporter befreien. Das Münchner Reptilienhaus hat sich einiger dieser hier nicht heimischen Arten angenommen.

© NEWS5 Neben tausenden Nagetieren musste die Polizei auch zahlreiche exotische Tiere wie Chamäleons oder Axolotl aus dem Transporter befreien. Das Münchner Reptilienhaus hat sich einiger dieser hier nicht heimischen Arten angenommen.

Bei der Kontrolle eines Kleintransporters auf dem Parkplatz Stocker Holz an der A6 mussten die Amberger Verkehrspolizisten feststellen, dass der komplette Laderaum mit gefüllten Tierkäfigen beladen war. Insgesamt 5.086 Mäuse, 833 Ratten, 212 Hamster, 28 Kaninchen, 76 Meerschweinchen, sieben Chinchillas und zwei Degus wurden sichergestellt. Außerdem befanden sich inmitten der illegalen Fracht auch einige exotische Tierarten. Die Polizei Amberg listet hier vier Chamäleons, etwa 75 Axolotls sowie ein Konvolut von Insekten und Spinnen auf. Die Tiere wurden zwischenzeitlich im Tierheim Amberg und anderen Tierheimen Bayerns und Baden-Württembergs untergebracht.

Die Landratsämter Amberg-Sulzbach und Schwandorf ermitteln aktuell, inwieweit Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorlagen. Außerdem muss abgeklärt werden, ob gegen einige der Tierarten auch naturschutzrechtliche Verstöße vorliegen. Die tschechische Eigentümerfirma der Tiere hat zwischenzeitlich einige Lieferscheine und Zolldokumente über den Transport vorgelegt. Die laufenen Ermittlungen sollen nun die Echtheit der Dokumente prüfen.

Über eine Rechtssanwaltskanzlei hat die Eigentümerfirma bereits erklärt, dass sie auf das Eigentum an den sichergestellten Tieren verzichten will. Die Die Frage, mit welchen strafrechtlichen Folgen der Auftraggeber des Tiertransporters nun zu rechnen hat, will die Polizei klären. Der Fahrer des Transportwagens wurde nach der Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro entlassen. Laut Angabe der Polizei dient dies jedoch nur zur Sicherung des weiteren Ermittlungsverfahrens und nicht als Strafe.

Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt - ihm drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

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