Schutz vor Vogelgrippe: Auch Bamberg lässt aufstallen
22.11.2016, 12:39 UhrAnfang November wurde die Geflügelpest des Subtyps H5N8 bei Wildvögeln in der Schweiz, in Österreich und Deutschland festgestellt. Wegen der Vogelgrippe hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Kommunalverwaltung muss die Stallpflicht mithilfe sogenannter Allgemeinverfügungen umsetzen.
Allgemeinverfügung tritt sofort in Kraft
Die Allgemeinverfügung der Stadt Bamberg im Wortlaut: "Alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse im Stadtgebiet Bamberg halten, haben das Geflügel aufzustallen. Die Aufstallung hat in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu erfolgen. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hoch ansteckenden Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung am Zielort zu reinigen und zu desinfizieren."
Die Allgemeinverfügung tritt ab Dienstag in Kraft und gilt vorerst bis 31. Januar 2017, solange keine Bekanntgabe einer zeitlichen Ausdehnung erfolgt.
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