»Diese Kampfhunde sind bei uns in Bayern verboten«

26.5.2010, 00:00 Uhr
»Diese Kampfhunde sind bei uns in Bayern verboten«

© Böhner

Vier Kampfhunde in einer Familie –– ist das bei uns auch denkbar?

Herrmann: Nein, wir haben in Bayern ein klares Konzept. Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz regelt, dass Kampfhunde nur mit einer besonderen Genehmigung und bei einem besonderen berechtigten Anliegen gehalten werden dürfen. Staffordshires, die den tragischen Fall in Thüringen verursacht haben, wären bei uns verboten.

Überblicken Sie, wie viele Kampfhunde in Bayern überhaupt leben?

Herrmann: Noch nicht. Bislang müssen uns die Behörden den Bestand nicht melden. Aber das haben wir zur Jahresmitte geändert. Fakt ist, dass die Genehmigungen nur äußerst restriktiv erteilt werden. Und Fakt ist auch, dass wir immer wieder Kampfhunde aus dem Verkehr ziehen, die illegal importiert werden, oft aus Osteuropa. Das führt bereits zu Problemen mit den Tierheimen, weil die Hunde eingesperrt werden müssen. Import und Zucht von Kampfhunden sind in Bayern generell verboten.

Die Tiere in Thüringen waren keine reinen Kampfhunde, sondern Mischlinge.

Herrmann: Das Gesetz erfasst bei Kampfhunden auch die Mischlinge. Wir definieren Kampfhunde als »Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit«: American Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Das sind hoch gefährliche Tiere der Kategorie eins. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Behörden darf sie niemand halten.

Und die Kampfhunde der zweiten Kategorie?

Herrmann: Laut Gesetz sind das Hunde, bei denen wir eine gesteigerte Aggressivität zwar vermuten. Der Halter kann aber bei einem Sachverständigen feststellen lassen, dass dies auf seinen Hund nicht zutrifft. Die zuständige Gemeinde stellt dann ein so genanntes Negativzeugnis aus. Eine Genehmigung braucht der Halter dann nicht. Zu den Rassen der Kategorie zwei zählen zum Beispiel American Bulldog, Bullmastiff, Fila Brasiliero und Rottweiler.

Warum verbieten Sie nicht wenigstens die Kampfhunde generell?

Herrmann: Das Gesetz ist scharf genug. Was wir formuliert haben, kommt weitgehend einem Verbot gleich. Kein Import, keine Zucht bei Kampfhunden der ersten Kategorie, dazu das restriktive Genehmigungsverfahren, das ist ausreichend.

Kein Wunder – was für ein Interesse an einem solchen Tier könnte schon berechtigt sein?

Herrmann: Theoretisch vorstellbar wäre beispielsweise, dass ein Zirkus die Tiere in eine Nummer einbaut. Tiger und Löwen sind ja auch erlaubt, wenn eine Gefahr für Menschen sicher ausgeschlossen ist. Das wäre im Fall der Kampfhunde nicht anders. Auf jeden Fall muss der Halter zuverlässig sein und ein berechtigtes Anliegen nachweisen.

Sie sind sich also sicher, dass ein Zwischenfall wie in Thüringen bei uns unmöglich wäre?

Herrmann: Ausschließen kann ich zwar grundsätzlich nichts. Aber wir haben die Zahl der Tiere deutlich eingeschränkt. Wir zeigen, dass diese Hunde bei uns unerwünscht sind und dass wir reagieren.

Empfehlen Sie anderen Ländern, dass sie das bayerische Gesetz kopieren sollten?

Herrmann: Ich empfehle nichts. Aber unser Gesetz hat Vorbildcharakter in der Bundesrepublik und es hat sich klar bewährt.