Gemeinderat verweigert ein Baurecht beharrlich

27.3.2013, 00:00 Uhr
Gemeinderat verweigert ein Baurecht beharrlich

© Klaus-Dieter Schreiter

Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens sei rechtswidrig, hat das Landratsamt der Bubenreuther Verwaltung schriftlich mitgeteilt, und darum empfohlen, der Gemeinderat solle das Einvernehmen nachträglich doch noch erteilen. Wenn er das nicht mache, dann könne das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen, erläuterte der Bubenreuther Bauamtschef Michael Franz bei der Ratssitzung.

Die Ratsmitglieder, allen voran Bürgermeister Rudolf Greif, fühlen sich jedoch vom Bauwerber ausgetrickst. Seit rund zwei Jahren gibt es nämlich eine Veränderungssperre für das Gebiet nördlich der Rudelsweiherstraße, weil der längst überfällige Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Ein wesentlicher Punkt des Bebauungsplans soll sein, dass Grundstücke für eine Bebauung mindestens 1500 Quadratmeter groß sein müssen. Damit will man das weitläufige park- und waldähnliche Gebiet auf Dauer erhalten. Die Baufirma hat nun ein großes Grundstück, auf dem sie bereits ein Haus gebaut hat, so teilen lassen, dass ein neues Grundstück mit 1500 Quadratmeter entstanden ist. Das Restgrundstück mit dem Haus darauf ist dadurch aber wesentlich kleiner geworden.

„Diese Trickserei sollten wir uns nicht gefallen lassen“, meint darum der Bürgermeister. Schon als der Bauherr die genehmigten Häuser gebaut habe, sei man erschüttert über die Abholzung gewesen, sagt Michael Franz. Eigentlich hätten Bäume stehen bleiben sollen, aber daran habe sich niemand gehalten. Die Baufirma – laut Franz dieselbe, die schon am Platenhäuschen tabula rasa gemacht hatte, um dort bauen zu können – habe die Gemeinde schon damals vor vollendete Tatsachen gestellt.

Wertsteigernde Maßnahme

Das hat sie nun offenbar wieder getan, indem sie das Grundstück hat teilen lassen, obwohl dort eine Veränderungssperre besteht. Prinzipiell sei eine Teilung zwar möglich und auch während der Veränderungssperre genehmigungsfrei, erläutert Michael Franz. Weil die Teilung aber eine wertsteigernde Maßnahme darstelle, sei das nicht rechtens gewesen.

Der Bürgermeister hat darum mit der Regierung von Mittelfranken Kontakt aufgenommen, und die hat der Gemeinde Recht gegeben. Zumindest mündlich scheint das Landratsamt der Gemeinde nun ebenfalls beizupflichten, aber sicher ist der Rat da nicht. „Wir werden mit rechtlichen Mitteln gegen das Bauunternehmen und auch gegen das Landratsamt vorgehen, wenn das Landratsamt bei seiner Meinung bleibt“, verkündete darum Bürgermeister Greif.

Der Gemeinderat hat darum nach Diskussion das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wieder verweigert. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister ermächtigt, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

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