Forchheim: Stadtrat zwingt OB seinen Willen auf

23.3.2018, 14:00 Uhr
Forchheim: Stadtrat zwingt OB seinen Willen auf

© Foto: Ralf Rödel

Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD) ließ im öffentlichen Teil der jüngsten Stadtratssitzung den juristischen Berater der Stadt, Arnd Bühner aus Nürnberg, auftreten. Er sollte mit der Autorität des Fachanwalts für Vergaberecht bestätigen, dass die Stadt das Recht hatte, den ursprünglich mit den Planungsleistungen für die Generalsanierung beauftragten Büros zu kündigen.

Hintergrund: Zu einem Zeitpunkt X hatte sich im vergangenen Jahr herausgestellt, dass die Planungen, anders als geschehen, europaweit ausgeschrieben werden müssen. Oberbürgermeister Kirschstein nannte dafür zwei Gründe: Im Sommer änderte der Stadtrat den Nutzungszweck des Rathauses von "Verwaltungszentrum" in "Haus der Begegnung". Dadurch ergäben sich neue Fördermöglichkeiten. Um diese nicht zu gefährden, müssten die Planungsleistungen europaweit neu ausgeschrieben werden.

Frontal angegangen

Manfred Hümmer (FW) ging den OB frontal an: 80 Prozent der ursprünglich fürs Rathaus vorgesehenen Nutzung blieben wie gedacht. An der Förderung würde sich nichts ändern, die europaweite Ausschreibung sei nicht nötig. Im Hinblick "auf die rechtliche Komponente" sei ein "nicht unbeträchtlicher Teil des Stadtrates irritiert".

Eine Mehrheit des Stadtrates hatte sich offenbar, wie häufiger in letzter Zeit, zu einem gemeinsamen Vorgehen verabredet. Udo Schönfelder (CSU) kündigte an, die Generalsanierung werde sich womöglich um einen weiteren Monat verzögern, weil im nichtöffentlichen Teil der Sitzung nicht wie geplant ein Beschluss über die Einleitung des Verfahrens der europaweiten Ausschreibung für eine Reihe von planerischen Leistungen gefasst werden wird. Denn: "Es gibt unterschiedliche juristische Bewertungen" in Bezug auf die Kündigung der bisherigen Planer und ihrer Leistungen. Dem Vernehmen nach bestreitet ein Planungsbüro mit anwaltlicher Unterstützung, dass wirklich alle Planungsleistungen europaweit neu ausgeschrieben werden müssen. Im schlimmsten Fall droht der Stadt daher vielleicht eine Klage, womit die Generalsanierung auf unabsehbare Zeit auf Eis gelegt sein könnte.

OB bleibt gelassen

Der Oberbürgermeister sieht dem gelassen entgegen: "Die Regierung von Oberfranken ist derselben juristischen Auffassung wie unser Stadtjurist." Das ist insofern wichtig, als die Regierung über die Vergabe der Mittel der Städtebauförderung entscheidet. Ohne sie kann das Rathaus nicht saniert werden. "Dass es andere Meinungen geben kann", fuhr Kirschstein fort, "liegt in der Natur der Jurisprudenz". Rechtsanwalt Bühner erklärte: "Unter Anwälten gehört es zum guten Ton, unterschiedlicher Meinung zu sein."

Manfred Hümmer blieb jedoch dabei: "Die Argumente der Stadt sind nicht stimmig." Im Übrigen verstehe er nicht, warum das Vergabeverfahren beschlossen werden soll, noch ehe Sebastian Körber (FDP) Einsicht in die Akten genommen hat.

Körber soll prüfen

Bei seiner vorangegangenen Sitzung hatte der Stadtrat beschlossen, Körber solle mit dem Fachwissen eines Architekten die einzelnen Verfahrensschritte, die zum Beschluss einer Neuausschreibung geführt hatten, prüfen und dann Bericht erstatten. Diese Prüfung soll erst nächste Woche stattfinden.Claudia Stumpf vom Bauamt hatte zuvor erläutert, dass die nochmalige Ausschreibung die Fertigstellung nicht verzögern wird. Dass der Bauzeitenplan dennoch das Ende der Arbeiten von Mai auf Juli 2022 verschiebt, ergibt sich laut Pressestelle "infolge detaillierterer Betrachtung der Aufgaben und Abhängigkeiten durch die Planer selbst". Allerdings müssten die Leistungsphasen vier und fünf dann parallel durchgeführt werden. Als nächstes stünde an, im Magistrats- und im Registraturbau Decken und Böden zu öffnen, damit man wisse und einschätzen könne, was sich dahinter verberge.Diese Ankündigung erzeugte im Rat reihum ungläubige Gesichter: Hätte dies nicht schon längst erledigt sein sollen? Ja, sagte Claudia Stumpf, aber die Arbeiter des städtischen Bauhofes seien ja abgezogen worden als bekannt wurde, dass das Rathaus mit Schadstoffen kontaminiert ist. Nun müsse auch diese Arbeit erst noch ausgeschrieben, genehmigt und durchgeführt werden.Im nichtöffentlichen Teil wurde dann das Ausschreibungsverfahren tatsächlich nicht in Gang gesetzt. Stattdessen beschloss der Stadtrat, dass sich der Anwalt der Stadt mit dem Anwalt des besagten Planers und dem städtischen Justiziar bald an einen Tisch setzen soll, um die jeweiligen Rechtsmeinungen auszutauschen.

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