Viele Johannisfeuer werden zu Johannisfeiern

23.6.2017, 18:45 Uhr
Viele Johannisfeuer werden zu Johannisfeiern

© Archiv-Foto: privat

Offenes Feuer verboten: Das hat der Markt Gößweinstein für alle acht seit Freitag stattfindenden Sonnwendfeiern beschlossen. Betroffen waren beziehungsweise sind die Ortsteile Kohlstein, Leutzdorf, Moritz, Stadelhofen, Hungenberg, Etzdorf, Kleingesee und Wölm.

"Aufgrund der Brandgefahr und der Nähe der Feuerstellen zum Wald haben wir uns in Abstimmung mit der Feuerwehr dazu entschlossen", sagt Bürgermeister Hanngörg Zimmermann. "Am vergangenen Wochenende fand das erste Johannisfeuer statt, das war kein Problem", so Zimmermann. "Wenn es jetzt von Donnerstag auf Freitag geregnet hätte, hätten wir uns nochmal Gedanken machen können. Doch es blieb trocken und das Risiko kann keiner tragen." Die Feste selbst werden aber stattfinden und so die "Johannisfeuer nun eben zu flammenfreien Johannisfeiern", sagt Zimmermann und lacht. Die Veranstalter – meist sind das ohnehin die Feuerwehren selbst – hätten das genauso gesehen und durch die Bank vollstes Verständnis gezeigt.

Regnen, damit es brennt

Auch in Heiligenstadt im Landkreis Bamberg musste das Abbrennen von Johannisfeuer in den Ortsteilen Brunn, Burggrub, Herzogenreuth, Hohenpölz, Oberleinleiter, Oberngrub, Teuchatz und Tiefenpölz untersagt werden. Zu hoch sei die Wald- und Grasbrandgefahr, teilen die örtlichen Behörden mit. Sollten sich die Witterungsverhältnisse zwischenzeitlich ändern – sprich, sollte es regnen – "wird über das Abbrennen der Johannisfeuer neu entschieden", heißt es aus dem Rathaus Heiligenstadt. In weiten Teilen des Landkreises Bamberg gilt die höchste Waldbrandstufe 5 (sehr hohe Brandgefahr), im Kreis Forchheim ist sie derzeit auf Stufe 4 (hohe Brandgefahr).

Die Situation sei "noch nicht akut" sagt Kreisbrandrat Oliver Flake. "Außer in Gößweinstein wurden im Landkreis Forchheim noch keine Johannisfeuer untersagt." Allerdings gelte vor allem in den waldreichen Regionen der Fränkischen Schweiz besondere Vorsicht. Als örtliche Sicherheitsbehörden tragen die Gemeinden die Verantwortung für die Johannisfeuer. Deswegen haben Flake und das Landratsamt ihnen eine Info-Mitteilung zukommen lassen. Ein zentraler Punkt darin: Von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten laut bayerischem Waldgesetz mindestens 100 Meter entfernt sein – also auch von Wäldern. Außerdem sollte das Feuer grundsätzlich auf festem beziehungsweise nicht brennbarem Untergrund abgebrannt werden.

Keine schlechten Tipps, wenn man bedenkt, dass viele der Holzhaufen schon seit Wochen unter freiem Himmel vor sich hintrocknen.

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