"Freies Netz Süd": Verwaltungsgerichtshof weist Klagen ab

21.10.2015, 12:23 Uhr
Im Juli 2014 hatte das Bayrische Innenministerium die Organisation "Freies Netz Süd" verboten.

© Tobias Hase/dpa Im Juli 2014 hatte das Bayrische Innenministerium die Organisation "Freies Netz Süd" verboten.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die gegen das Verbot des "Freien Netzes Süd" gerichteten Klagen am Dienstag abgewiesen. Das Gericht stellte in einer mündlichen Verhandlung fest, dass der betroffene Verein gegen das Verbot durch seine Organe selbst Klage erheben müsse. Bei Klagen von Mitgliedern oder sonstigen Einzelpersonen werde hingegen nur geprüft, ob zum Zeitpunkt des Verbots ein Verein existiert habe oder nicht.

Das Bayerische Innenministerium hat im Juli 2014 die als rechtsextremistisch angesehene Vereinigung als Ersatzorganisation des bereits im Jahr 2003 verbotenen Vereins "Fränkische Aktionsfront" aufgelöst.

Gegen dieses Verbot hatten 41 Personen aus dem Umfeld des "Freien Netzes Süd" geklagt. Sie hatten unter anderem vorgetragen, das Netzwerk sei eine bloße Internetplattform gewesen, die mangels fester Vereinsstruktur nicht verboten werden dürfte. Außerdem hätten sich die Aktivitäten nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet. Die Kläger haben nun die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Eine Revision ist nicht möglich.