Bauträger räumt die Abholzaktion ein

29.12.2012, 10:00 Uhr
Bauträger räumt die Abholzaktion ein

© Horst Linke

„Ich habe einen Fehler gemacht“, räumt der Geschäftsführer des Nürnberger Immobilienunternehmens Bauhaus Liebe und Partner ein und fügt hinzu, er werde für den Schaden aufkommen. Das Fürther Ordnungsamt habe ihm bereits einen Anhörungsbescheid geschickt, mit dem er zur Stellungnahme aufgefordert wird.

Hohe Wellen hatte der Vorgang bereits im Vorfeld geschlagen, weil der Bauträger im Verkaufsprospekt für das Projekt „Auengarten“ mit einem „herrlichen, freien Panoramablick über den Fürther Wiesengrund“ wirbt. Dabei grenzt der Baukörper unmittelbar an das Auenwäldchen am Ufer des Scherbsgrabens. Die Fällaktion war für den Bund Naturschutz (BN) damit vorprogrammiert. Doch weder die Warnung des BN noch das klare Verbot der vom Bauträger gewünschten Sichtschneisen durch den städtischen Umweltausschuss haben den Eingriff ins kommunale Landschaftsschutzgebiet verhindert.

Für Oberbürgermeister Thomas Jung ein beispielloser Akt, der das Vertrauensverhältnis der Stadt zu Investoren nachhaltig störe. Jung: „Ich habe mir nicht vorstellen können, dass ein Bauträger, der in Fürth noch einiges vorhat, so weit gehen wird.“ Die Stadt werde künftig Investorenwünschen noch zurückhaltender gegenübertreten. Auch die vom Bund Naturschutz heftig kritisierte Erlaubnis der Bebauung bis an die Hochwassergrenze müsse nach dieser Erfahrung laut Jung „neu bewertet werden“.

Von einem Nachbarn hat der OB erfahren, dass mehrere Personen an der Fällmaßnahme am 17. Dezember zwischen 7.30 und 9.30 Uhr beteiligt waren. Für Jung eine „vorsätzliche“ Aktion, die gravierende Folgen haben müsse. Für die Ordnungswidrigkeit werde die Stadt ein Bußgeld in sehr empfindlicher Höhe verlangen. Ersatzpflanzungen seien selbstverständlich – und zwar nicht bloß kleine Bäumchen. Zudem prüfe das Rechtsamt, ob eine Straftat vorliege.

Nach Ansicht des BN-Kreisvorsitzenden Reinhard Scheuerlein hat sich die Stadt die Misere selbst eingebrockt, weil sie das Baurecht allzu stark zu Gunsten von Investoren auslege. Ulrich Liebe scheint dies zu bestätigen, wenn er in anderem Zusammenhang betont, die Zusammenarbeit mit der Fürther Bauverwaltung sei im Vergleich zu anderen Kommunen hervorragend. Für Scheuerlein ist die Bebauung bis an die Grenze des Zulässigen nicht nur für die Natur von Nachteil, sondern auch für die Bewohner. Der BN-Kreisvorsitzende vermutet, dass vielen Nutzern neuer Talrandgebäude die Überschwemmungsgefahr gar nicht richtig bekannt ist. Schon beim jüngsten Hochwasser reichte der Wasserspiegel bis direkt an den Neubau am Hardsteg.

Naturschutzwächter Herbert Schlicht, der sich als Mitglied des Umweltausschusses von der Bauhaus GmbH regelrecht vorgeführt fühlt, versichert, dass auch Bäume gefällt wurden, und besteht auf einer umfangreichen Nachpflanzung. Laut Rechtsreferent Christoph Maier wiegt der Eingriff in den geschützten Landschaftsbestandteil schon deshalb besonders schwer, weil er dem Bauträger sowohl im Kaufvertrag als auch nach der Beratung im Umweltausschuss ausdrücklich untersagt worden sei. Deshalb ziehe die Stadt auch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung in Erwägung – eine Straftat, die mit einer Geldstrafe geahndet werden könne. Oberbürgermeister Jung, der einräumt, dass ihn der ganze Vorgang „wahnsinnig ärgert“, ist immerhin erleichtert, dass der Verantwortliche für den Eingriff gefunden ist.
 

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