Der feine Unterschied

27.12.2018, 22:14 Uhr

Radfahrstreifen: Der Klassiker. Er ist 1,85 Meter breit und an einer durchgezogenen Markierung erkennbar. Er gehört allein den Radlern.

Schutzstreifen: Sie sind durch eine schmale, gestrichelte Linie gekennzeichnet und gelten mit ihren 1,50 Metern Breite als die platzsparende Variante. Autos, Busse und Lkw sollten sich links von der gestrichelten Linie halten, können den Schutzstreifen aber – zum Beispiel im Begegnungsverkehr – mitbenutzen. Voraussetzung: Sie dürfen Radfahrer dabei nicht gefährden. Schutzstreifen gelten als vergleichsweise preisgünstige und oft einzige Möglichkeit, Radfahrer im vorhandenen Straßenraum einer Stadt sinnvoll unterzubringen. Radfahrlobbyisten wie die Vertreter des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) verteidigen die Schutzstreifen gegen alle Kritik. Sie bieten Radfahrern einen Raum, heißt es, den Autofahrer achten. Die Kosten für Schutzstreifen — auf beiden Seiten einer Straße — werden lediglich mit zirka 50 Euro pro Meter beziffert.

Fahrradstraßen: Sie sind eigentlich für Kraftfahrzeuge tabu. Allerdings kann ein Zusatzschild erlauben, dass Autos, Motorräder und Lastwagen dort ebenfalls fahren dürfen. Klar ist dann aber, dass Fahrradfahrer Vorrang haben, sie dürfen beispielsweise – sofern sie das Rechtsfahrgebot einhalten – auch nebeneinander fahren. Möchte ein Autofahrer überholen, muss er mindestens 1,50 Meter seitlichen Abstand zu den Radfahrern halten. In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Daran müssen sich alle halten, also Fahrräder ebenso wie gegebenenfalls die Autos.

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