Fürth: Grafflmarkt und Weinfest in Gefahr

26.6.2014, 06:00 Uhr
Fürth: Grafflmarkt und Weinfest in Gefahr

© Winckler

Rechtsreferent Christoph Maier schätzt es, wenn Richter klare Ansagen machen. In Ansbach gab es gleich einige davon, für Wirbel dürfte insbesondere diese sorgen: Prekär könnte es für die Stadt werden, sagte Günter Förster, Vorsitzender Richter der zehnten Kammer des Verwaltungsgerichts, wenn lärmgeplagte Anwohner gegen weitere Veranstaltungen in der Altstadt vorgehen. Denn bei den meisten anderen Festivitäten in der Gustavstraße gebe es „greifbarere Lärmgrenzen“ als beim Fürth Festival, dem das Gericht einen besonderen Stellenwert attestiert. Vier Anwohner waren am Montag mit der Klage gegen das Musik-Festival gescheitert. Im Hinblick auf die übrigen Veranstaltungen, die sie als zu laut empfinden, wurde ihre Position durch das Urteil jedoch gestärkt.

Tags darauf redet auch Maier nicht um den heißen Brei herum. Ja, bestätigt er auf Nachfrage, es sei unklar, was aus dem Weinfest wird. „Man muss sehen, ob es noch attraktiv genug ist, wenn man es so verändern muss, dass die Grenzwerte eingehalten werden“, sprich: Wenn also vielleicht bereits um 22 Uhr oder früher Schluss wäre. Oder wenn es erheblich weniger Sitzplätze gäbe.

Tatsache ist: Beim Weinfest, wie man es zuletzt kannte, werden nach Berechnungen der Kommune die Lärm-Richtwerte überschritten, die das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) bei Veranstaltungen vorsieht. Tagsüber gibt es Maier zufolge keine Probleme, da liege man mit 64 Dezibel unter den erlaubten 70 Dezibel. Kritisch wird es abends. In der „Ruhezeit“ ab 20 Uhr werden 70 Dezibel erreicht, zulässig sind 65. Und während der „Nachtruhe“ ab 22 Uhr ist es – obwohl dann keine Musik mehr gespielt wird – offenbar kaum leiser (69 Dezibel); der Richtwert liegt bei 55 Dezibel. „Selbst wenn die Leute nur dasitzen, friedlich ihren Schoppen Wein schlürfen und sich unterhalten, werden die Grenzwerte überschritten“, sagt Maier. Bislang konnten die Gäste das gesellige Beisammensein am Freitag und Samstag bis 24 Uhr genießen, an den anderen Tagen bis 23 Uhr.

Auch über das Stadtfest müssen sich die Verantwortlichen wohl Gedanken machen. Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, „werden wir unsere Spielräume für die Veranstaltungen ausloten“, sagt Maier. Doch die Tendenz sei klar.

Das sehen die Anwohner ebenso: Das Scheitern der Klage empfinde man nicht als Niederlage, sagt deren Anwältin. Nun sei immerhin klar, dass für die meisten Veranstaltungen Grenzwerte zu berücksichtigen sind. Aus Sicht der Juristin ist jetzt die Stadt „im Zugzwang, auf meine Mandanten zuzugehen und ihnen etwas anzubieten“. Werde kein Kompromiss gefunden, bleibe ihnen nichts anderes übrig, als weiter den Klageweg zu beschreiten. Dies übrigens können die Anwohner, von denen einer aus „gesundheitlichen Gründen“ weggezogen ist und zwei einen Zweitwohnsitz für nötig erachten, weiterhin: Auch als Eigentümer der Häuser dürfen sie vor Gericht ihre Interessen vertreten, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz in Fürth haben.

Schon an diesem Wochenende wünschen sie sich mehr Lärmschutz: Nach der Verhandlung forderten sie die Vertreter der Stadt auf, noch einmal über den Ausschank im Freien nachzudenken, mit dem der Grafflmarkt endet. Der Lärm vor ihren Häusern sei unzumutbar, die „Nachtparty der Wirte“ kein Teil des beliebten Grafflmarkts.

Rechtsreferent Maier sieht das anders: „Grafflmarkt und Gastronomie gehören zusammen.“ Zumindest einen kleinen Schritt will die Stadt aber doch auf die Anwohner zugehen: In Zukunft soll beim Grafflmarkt in den Kneipen ebenso wie auf den Freischankflächen um 1 Uhr Ruhe einkehren; bisher darf drinnen bis 2 Uhr weitergefeiert werden. Die Wirte hätten freiwillig zugesagt, dies auch schon am kommenden Wochenende so zu handhaben.

 

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