Verdächtige unter Mordverdacht

Geiselnahme im Fall Alexandra R.: Was der Straftatbestand konkret bedeutet

Tobi Lang

Redakteur

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6.9.2023, 11:38 Uhr
In diesem Haus in Kalchreuth im Landkreis Erlangen-Höchstadt lebte einer der Verdächtigen. Nach Informationen unserer Redaktion handelt es sich dabei um Ugur T., einen Geschäftspartner eines Ex-Freundes von Alexandra R., von deren Leiche weiter jede Spur fehlt. 

© NEWS5 / Oßwald, NEWS5 In diesem Haus in Kalchreuth im Landkreis Erlangen-Höchstadt lebte einer der Verdächtigen. Nach Informationen unserer Redaktion handelt es sich dabei um Ugur T., einen Geschäftspartner eines Ex-Freundes von Alexandra R., von deren Leiche weiter jede Spur fehlt. 

Das mysteriöse Verschwinden von Alexandra R. ist am Mittwoch einen deutlichen Schritt in Richtung Aufklärung gerückt. Am frühen Morgen wurden zwei Verdächtige festgenommen, obwohl die Leiche der damals Hochschwangeren, die am 9. Dezember scheinbar spurlos verschwand, noch immer fehlt. Laut der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth besteht der "dringende Verdacht, dass sie Opfer eines Gewaltdelikts wurde". Die Ermittler gehen davon aus, dass ihr früherer Lebensgefährte Dejan B. sowie dessen Geschäftspartner Ugur T. für den Tod der 39-Jährigen verantwortlich sind. Vorgeworfen wird ihnen aber nicht nur Mord, sondern auch eine Geiselnahme. Doch was bedeutet das eigentlich?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Alexandra R. nicht sofort und im Affekt getötet wurde, denn sonst würde der Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags ausgestellt werden. "Eine Geiselnahme nennt man einen besonders schwerwiegenden Fall der Freiheitsberaubung", erklärt Justiz-Sprecherin Heike Klotzbücher. Das Strafgesetzbuch sieht den Tatbestand der Geiselnahme unter anderem erfüllt, wenn das Opfer über eine Woche festgehalten wird. Dafür gebe es im konkreten Fall aber keine Indizien, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Alexandra R.: Was ist eine Geiselnahme? Justiz-Sprecherin klärt auf

Stattdessen sei ein anderes Merkmal der Geiselnahme erfüllt. Demnach könne man dafür auch verurteilt werden, wenn man "einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung" zu nötigen. "Nicht jeder Freiheitsentzug ist eine Geiselnahme, beispielsweise wenn jemand nur kurz in ein Zimmer gesperrt wird", erklärt Justiz-Sprecherin Klotzbücher. "Wir gehen in diesem Fall aber davon aus, dass der Tod während der Freiheitsberaubung eintrat." Und deshalb steht neben dem Verdacht des Mordes auch der der Geiselnahme im Raum. Allein letzterer kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

Was im Fall Alexandra R. konkret geschah, bleibt unklar - es gibt aber Indizien, und davon offensichtlich jede Menge. Obwohl die Leiche der 39-Jährigen fehlt, spricht die Staatsanwaltschaft von einem dringenden Tatverdacht. Im Lauf des Mittwochs sollen die beiden Verdächtigen einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der prüft, ob die beiden in Untersuchungshaft müssen. Mehr zur Festnahme lesen Sie hier:

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