Grabsteine in Geiselwind: Freizeitpark-Chef muss vor Gericht

7.3.2018, 16:22 Uhr
Grabsteine in Geiselwind: Freizeitpark-Chef muss vor Gericht

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Weil er echte Grabsteine mit Inschriften vor ein "Horrorhaus" in seinem Freizeitpark gestellt hat, muss der Betreiber vor Gericht. Das Amtsgericht Kitzingen habe wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe erlassen, wogegen Einspruch eingelegt wurde, teilte ein Sprecher der Würzburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. "Der Strafbefehl ist daher nicht rechtskräftig." Einen Termin zur Hauptverhandlung habe das Amtsgericht Kitzingen aber noch nicht bestimmt. Für die Vorwürfe sind bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe möglich.

Für einen gelungenen Gruseleffekt hatte der Betreiber des Freizeit-Lands Geiselwind (Landkreis Kitzingen) im vergangenen Sommer echte Grabsteine genutzt. Eine 13-Jährige aus dem oberfränkischen Landkreis Lichtenfels hatte den Grabstein ihres 1996 verstorbenen Opas entdeckt und die Ermittlungen ins Rollen gebracht.

Eigentlich hatte die Witwe des Toten den Grabstein den Angaben zufolge zur fachgerechten Entsorgung an einen Steinmetz übergeben. Dieser hatte den Stein und sieben andere stattdessen an den Freizeitpark-Betreiber verkauft. Dieses Verhalten ist laut Staatsanwaltschaft nicht strafrechtlich relevant.