Hygiene-Verstöße in sieben Nürnberger Betrieben

31.10.2012, 10:40 Uhr
Viele Verbraucher informieren sich über die Online-Liste des bayerischen Landesamts für Lebensmittelsicherheit.

© Eike Schamburek Viele Verbraucher informieren sich über die Online-Liste des bayerischen Landesamts für Lebensmittelsicherheit.

Die festgestellten Beanstandungen reichen von Reinigungsverstößen bis zu Mängeln bei der Personalhygiene oder bei der Schädlingsbekämpfung. In Nürnberg sind ein Lebensmittelhandel, vier Gaststätten und zwei Bistros in die Liste aufgenommen worden. Zwei weitere Betriebe haben die Mängel bereits beseitigt.   

Insgesamt hat hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit binnen zwei Monaten 30 Hygiene-Verstöße bayerischer Betriebe veröffentlicht. Seit Anfang September steht die Liste auf der Website der Erlanger Behörde unter www.lgl.bayern.de online. Dem Landesamt zufolge stößt das Internetangebot auf großes Interesse. Seit die Liste online ist, wurde sie etwa 45.000 Mal angeklickt.

"Die enorm hohen Zugriffszahlen zeigen, dass dieses neue Instrument der Verbraucherinformation wirkungsvoll ist und gut angenommen wird“, sagte Sprecherin Katrin Grimmer auf dapd-Anfrage. Infolge einer Gesetzesänderung sind die Behörden seit dem 1. September 2012 verpflichtet, die Bürger über Mängel bei Betrieben und Produkten zu informieren, wenn beispielsweise Grenzwerte nicht eingehalten werden oder wenn gegen Vorschriften zu Gesundheitsschutz und Hygiene verstoßen wird und dabei ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Ungeziefer, Schimmel und mehr

Bei einer Nürnberger Gaststätte warnen die Behörden beispielsweise vor Ungeziefer – mit dem Hinweis auf wiederholte Beschwerden deswegen. Außerdem seien die Leitungen in der Bierzapfanlagen verschmutzt gewesen. Bei einem Backshop mit Café in München bemängelt die Stadt Schädlingsbefall in den Verkaufsräumen sowie Schimmel in den Produktionsanlagen. In einem Kelheimer Hotel wurden schmutzige Maschinen, Einrichtungsgegenstände und Fruchtfliegen bei der Lagerung von Lebensmittel beanstandet.

Die beanstandeten Betriebe sind nach Angaben der LGL-Sprecherin ein halbes Jahr in der Online-Liste verzeichnet. Vor Veröffentlichung werden die Betroffenen gehört und haben Gelegenheit, rechtlich dagegen vorzugehen. Sobald die Mängel beseitigt sind, wird dies vermerkt. Beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stößt die als „Internetpranger“ kritisierte Plattform auf Gegenwehr. Präsident Ulrich Brandl wertet die Liste als „Tabubruch“.

Der DEHOGA Bayern sieht das hohe Rechtsgut der Unschuldsvermutung in Gefahr, da Betriebe auch ohne rechtskräftigen Bußgeldbescheid aufgeführt werden. Zwar bewege sich die Zahl der Betroffenen im Promillebereich, sagte Verbandssprecher Frank-Ulrich John, aber schon ein zu Unrecht eingestellter Betrieb sei angesichts einer dann drohenden Pleite einer zu viel.

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