Keine Strafe wegen Hypo-Alpe-Adria-Desaster der BayernLB

7.8.2013, 16:39 Uhr
Die ehemaligen Vorstände der BayernLB müssen sich vorerst nicht vor strafrechtlichen Folgen fürchten. Foto: Der Ex-Vorstandsvorsitzende Michael Kemmer.

© dpa Die ehemaligen Vorstände der BayernLB müssen sich vorerst nicht vor strafrechtlichen Folgen fürchten. Foto: Der Ex-Vorstandsvorsitzende Michael Kemmer.

Die ehemaligen Vorstände der BayernLB müssen vorerst keine strafrechtlichen Folgen für den milliardenteuren Fehlkauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) fürchten.

Das Landgericht München I ließ entsprechende Punkte der Anklage der Münchner Staatsanwaltschaft aus dem Mai 2011 nicht zu - und sorgt damit für einen Paukenschlag in der Aufarbeitung des Landesbank-Debakels. Andere Teile der Anklage ließ das Gericht dagegen zu, für die zumindest Teile des Vorstandes vor Gericht müssen. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest. Die BayernLB wollte sich zu der Entscheidung am Mittwoch nicht äußern.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Ex-Vorständen um den früheren Bank-Chef Werner Schmidt sowie den damaligen Risikovorstand Michael Kemmer unter anderem vorgeworfen, bei dem Kauf Risiken missachtet und damit ihre Pflicht verletzt zu haben.

Der Tatvorwurf lautete auf Untreue. Davon bleibt nach der Entscheidung der 6. Strafkammer aber nichts übrig. Der Vorstand habe die Entscheidung damals auf „Grundlage einer ausreichenden Informationsbasis getroffen“, führte das Gericht am Mittwoch aus. Es seien „keine bewussten Pflichtverletzungen erkennbar“. Strafrechtlich sei der Kauf demnach nicht zu beanstanden.

Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Anklagepunkte ein, die damit noch nicht rechtskräftig ist. Die Behörde hatte im Mai 2011 die Anklage gegen den früheren Bank-Chef Werner Schmidt und sieben weitere Ex-Vorstände erhoben, es folgte eine ungewöhnlich lange Prüfung durch das Gericht.

Signalwirkung für die zivilrechtliche Aufarbeitung

Kemmer ist als Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken einziger noch aktiver Amtsträger aus dem Kreis der Beschuldigten. Er dürfte über die Entscheidung des Landgerichts erleichtert sein.

Das Gericht ließ lediglich den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit einem Aktienkauf der BayernLB von der Mitarbeiter Privatstiftung der Hypo Alpe Adria zu. Davon betroffen sind allerdings nur sieben der ehemals Beschuldigten, ausgenommen wurde dagegen Ex-Vorstand Dieter Burgmer. Der BayernLB soll dadurch ein Schaden von knapp 74,3 Millionen Euro entstanden sein.

Außerdem müssen sich Schmidt, Kemmer und zwei weitere ehemalige Vorstände wegen des Vorwurfs der Bestechung eines europäischen Amtsträgers im Zusammenhang mit dem HGAA-Kauf verantworten. Dabei geht es um ein Sponsoring über 2,5 Millionen Euro für das Klagenfurter Fußballstadion. Der verstorbene frühere Landeshauptmann Jörg Haider soll den Verkauf der österreichischen Bank etwa an die Bedingung geknüpft haben, dass die BayernLB sich an dem Sponsoring beteiligt.

Die Entscheidung dürfte auch Signalwirkung für die zivilrechtliche Aufarbeitung des HGAA-Debakels haben. Die BayernLB hatte die früheren Vorstände wegen des Fehlkaufs sowie riskanter Wertpapiergeschäfte auf 200 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Dieses Verfahren soll im November fortgesetzt werden.

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