Parteien reagieren verärgert

Aufkleber auf Wahlplakaten: Sachbeschädigung beklagt

14.9.2021, 12:07 Uhr
Für derlei Aktionen fehlt den Volksparteien der Humor, den „die Partei“ für sich in Anspruch nimmt. Sachbeschädigung statt Meinungsäußerung, lautet die übereinstimmende Reaktion auf deren Aufklebern auf Wahlplakaten.

© o.n. Für derlei Aktionen fehlt den Volksparteien der Humor, den „die Partei“ für sich in Anspruch nimmt. Sachbeschädigung statt Meinungsäußerung, lautet die übereinstimmende Reaktion auf deren Aufklebern auf Wahlplakaten.

Man kann es als Ausdruck ihrer Satire verstehen, wenn sich die Ankündigung "von ein bis zwei Miniplakaten" auf derlei Minibotschaften reduziert, die auf Politikergesichter geklebt werden, doch in den Ortsverbänden betroffener Parteien fehlt dafür der Humor. Schließlich befinde man sich ja nicht auf einer Faschingsveranstaltung, wie Bürgermeister Meier den Plakatierungsantrag definiert und es gerügt hatte, wenn Politik zur Gaudi gemacht werde.

Als die mochte man bei der CSU und SPD die Aufkleber auf ihren Wahlplakaten denn auch nicht verstehen. Unionsstratege Peter Müller sieht hingegen auch mit landesweiten Beobachtungen belegt, "dass wir Ziel von Undemokraten sind, die sich selbst zur demokratischen Wahl, stellen. Da kann man sehen, was auf uns zukommt, wenn es einst keine Volksparteien mehr geben sollte". Die SPD-Kreisvorsitzende Heike Gareis reagierte ebenfalls verärgert über derlei Vandalismus: "Egal bei welchem Plakat und bei welcher Partei! Das Ganze hat nichts mit Meinungsäußerung zu tun, sondern vielmehr mit Sachbeschädigung!"

Diese anzuzeigen, war den Ortsverbänden in Neustadt empfohlen worden. Das Polizeipräsidium Mitelfranken ließ auf NN-Online-Anfrage wissen: "Überprüfungen bei der Polizeiinspektion Neustadt a. d. Aisch sowie der Kriminalpolizei Ansbach haben ergeben, dass dort bislang im Zusammenhang mit dem aktuellen Wahlkampf zur Bundestagswahl keine Anzeigen wegen des Aufbringens von Aufklebern durch "Die Partei" zur Anzeige gebracht wurden beziehungsweise bekannt sind". Inspektionsleiter Siegfried Archut teilte mit, dass derlei "Straftaten - wir sprechen von Sachbeschädigung und eventuell Beleidigung - politisch motiviert sind und für deren Bearbeitung die KPI Ansbach zuständig ist".

Die Beschädigung beziehungsweise Verfremdung von Wahlplakaten könne grundsätzlich den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Dies dürfte in der Regel der Fall sein, wenn Plakate beispielsweise mit Farbe beschmiert, abgerissen oder mit einem Sticker überklebt würden, der sich nicht rückstandslos entfernen lasse, stellt die Pressestelle des Polizeipräsidiums zur Rechtlage fest. Im Zusammenhang mit dem aktuellen Wahlkampf seien für den Bereich Neustadt a. d. Aisch nur vereinzelt entsprechende Beschädigungen beziehungsweise Diebstähle von Plakaten angezeigt worden. Nach Einschätzung der Kriminalpolizei lasse sich hierbei keine Steigerung im Vergleich zu zurückliegenden Wahlkämpfen erkennen. Angemerkt wird dazu jedoch "dass der Wahlkampf zur Bundestagswahl noch nicht abgeschlossen ist".

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