Eigener Wissenschaftlicher Nachwuchs

"Beginn einer Ära": Promotionen nun auch an Bayerns Hochschulen möglich

Christina Merkel

Hochschule & Wissenschaft

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21.2.2023, 10:20 Uhr
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume erteilt den Hochschulen das Recht zur Promotion.

© IMAGO/Boris Schumacher, IMAGO/HMB-Media Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume erteilt den Hochschulen das Recht zur Promotion.

Bayerns Hochschulen holen auf. Seit zwei Jahren dürfen Professoren dort mehr Zeit in ihre Forschung investieren. Nun dürfen sie auch selbstständig Doktoranden betreuen. Bislang war dieses Recht den Universitäten vorbehalten.

Hochschulen können das "fachlich begrenzte Promotionsrecht in besonders forschungsstarken Bereichen ab sofort beantragen", meldet das Wissenschaftsministerium. Für Minister Markus Blume beginnt damit sogar eine "neue Ära": "Unsere Hochschulen beweisen täglich, dass sie Wegbereiter für Wissenstransfer sind."

Traditionell ist an den Universitäten eher Grundlagenforschung angesiedelt. Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und die Technischen Hochschulen kooperieren dagegen in ihren Projekten häufiger mit Unternehmen. Durch die Möglichkeit, Doktorarbeiten anzubieten, können sie nun eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs ausbilden und damit höherqualifizierte Arbeitskräfte. "Wissenschaft und Wirtschaft profitieren, denn Forschung ist die beste Zukunftsinvestition", sagt Blume.

Auch im Verbund möglich

Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten bayerischen Hochschulen, wie etwa die Einrichtungen kirchlicher Träger. Die jeweilige Verleihung des Promotionsrechts erfolgt zunächst auf sieben Jahre befristet. Erst nach einer erfolgreichen Begutachtung ist eine Verlängerung möglich. Bis zu vier Hochschulen können auch gemeinsam einen sogenannten Verbundantrag für ein Promotionszentrum stellen, um ihre Forschungskompetenzen auf einem Gebiet zu bündeln.

"Mit dem Promotionsrecht ist ein hoher Qualitätsanspruch verbunden", schreibt das Ministerium. "Die Verleihung erfolgt auf Grundlage eines wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahrens." Die Gutachterkommission besteht aus fünf externen Vertretern aus Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft. Den ersten Vorsitz hat Matthias Kleiner inne, der Ingenieur war von 2007 bis 2012 Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)und von 2014 bis 2022 Präsident der Leibniz-Gemeinschaft.

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