Berufungsprozess um Todesfahrer wird im Juni verhandelt

14.4.2015, 08:09 Uhr
Gegen das Urteil im ersten Prozess legte der Angeklagte Berufung ein - ebenso wie die Staatsanwaltschaft. (Archivbild)

© Roland Fengler Gegen das Urteil im ersten Prozess legte der Angeklagte Berufung ein - ebenso wie die Staatsanwaltschaft. (Archivbild)

Anfang Dezember 2014 wurde der BMW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm für viereinhalb Jahre entzogen. Es stellte sich auch heraus, dass er neben den 1,85 Promille im Blut vor dem Unfall einen Joint geraucht hatte.

Doch er hofft auf Milde und legte Berufung ein. Ebenso hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt. Damit könnte das Strafmaß in der Verhandlung vor der Berufungskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth auch höher ausfallen. Im Berufungsverfahren steht auch die Führerscheinsperre zur Verhandlung.

Nun steht mit dem 29. Juni, ab 9 Uhr, der Termin für das Verfahren in der zweiten Instanz fest.

25 Kommentare