Burbach-Skandal: Wachmann erhielt aus Nürnberg gutes Zeugnis

12.10.2014, 16:16 Uhr
Das undatierte Handout der Polizei zeigt zwei Sicherheitsleute, die in der ehemaligen Siegerland-Kaserne in Burbach (Nordrhein-Westfalen) einen am Boden liegenden Flüchtling misshandeln.

© Polizei NRW/dpa Das undatierte Handout der Polizei zeigt zwei Sicherheitsleute, die in der ehemaligen Siegerland-Kaserne in Burbach (Nordrhein-Westfalen) einen am Boden liegenden Flüchtling misshandeln.

Die erschütternden Bilder eines jungen Mannes, der auf einer Matratze neben seinem Erbrochenen sitzt und von einem Wachmann gedemütigt wird, verbreiteten sich in den letzten Wochen blitzschnell. Eigentlich sollten sie für Sicherheit sorgen, stattdessen misshandelten einzelne Security-Mitarbeiter offensichtlich Asylsuchende in der Aufnahmeeinrichtung in Burbach. Einer von ihnen war Markus H.

In einem Schreiben vom 2. Oktober 2014 an SKI, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, heißt es von Seiten des Ordnungsamtes: "Nach Abwägung aller Gesichtspunkte betrachten wir Herrn H. als zuverlässig".

Bei einer gewerberechtlichen Überprüfung, so berichtet die Süddeutsche Zeitung, des Wachmannes hatte die Behörde wenig zu beanstanden. Ihr habe ein "unbeschränktes Führungszeugnis" über Markus H. vorgelegen, also eines, das über das Führungszeugnis hinausgeht, das Arbeitgebern vorgelegt werden muss und in dem nur Geldstrafen ab 90 Tagessätzen eingetragen werden. Theoretisch könnte Markus H. also weiter als Sicherheitsmann in Flüchtlingsheimen arbeiten.

In dem amtlichen Schreiben heißt es aber auch, dass die Bedenken gegen seine Beschäftigung als Wachperson nicht vollständig ausgeräumt seien. Dem Ordnungsamt sind drei kleinere Vermögensdelikte bekannt. Zweimal war der Wachmann dafür zu niedrigen Geldstrafen verurteilt worden, einmal war das Verfahren eingestellt worden. Die Behörde forderte daher, dass der SKI-Mitarbeiter im Oktober 2015 noch einmal ein unbeschränktes Führungszeugnis beantragen solle.

Die Vorgänge in Burbach spielten bei der Beurteilung  keine Rolle, obwohl der Name des Wachmanns bereits mit den Übergriffen in dem Flüchtlingsheim in Verbindung gebracht wurden. Eine Mitarbeiterin des Nürnberger Ordnungsamtes nannte den Vorgang gegenüber der SZ "äußerst unglücklich". Die Ereignisse hätten sich zeitlich überschnitten. Bereits Anfang August habe man auf Betreiben der Firma SKI das Prüfungsverfahren eingeleitet, das die Gewerbeordnung für Wachleute vorschreibt. Bis zuletzt habe es "keinen Anlass gegeben, der die Unzuverlässigkeit von Herrn H. begründen würde", so die Behördenmitarbeiterin.

Die Vorgänge in Burbach habe man zwar mitbekommen, aber die vollständigen Namen der Männer, die Flüchtlinge misshandelt haben sollen, seien nicht bekannt gewesen. Katrin Kurr, die Leiterin des Ordnungsamts, erklärte auf Anfrage der Nürnberger Nachrichten: "Wir haben uns nichts vorzuwerfen. Uns ist nichts unterlaufen, was schiefgegangen ist." Der Name des beschuldigten Wachmannes sei nicht bekannt gewesen. Die zuständige Kriminalpolizei in Siegen habe der Firma SKI als Arbeitgeber aufgrund der laufenden Ermittlungen den Namen nicht bekannt gegeben. Und auch das Ordnungsamt sei von der Polizei vertröstet worden. "Wir haben sofort nach Bekanntwerden der Vorfälle dort angerufen und nach dem Namen gefragt", so Kurr, "aber auch dem Ordnungsamt hat die Polizei keine Auskunft gegeben. Uns wurde gesagt, wir würden so bald wie möglich Bescheid bekommen. Aber das ist bis jetzt nicht passiert."

Das Versagen einer Zuverlässigkeitsbescheinigung führt dazu, dass ein Wachmann nicht mehr arbeiten kann. Daher ist es ein weitreichender Eingriff in das Recht auf die freie Wahl des Berufs. Das Ordnungsamt will die Bescheinigung für Markus H. allerdings "unverzüglich widerrufen."

(Der Artikel wurde am 12. Oktober um 16.15 Uhr überarbeitet)

 

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