Forchheimer Blitzerwarner sind nicht allein

10.8.2012, 17:25 Uhr
Viele Autofahrer nutzen das Internet, um sich gegenseitig vor Radarfallen zu warnen. Eine wichtige Rolle spielt dabei Facebook. Allein in der Region sind mehr als 22.000 in entsprechenden Gruppen.

© dpa Viele Autofahrer nutzen das Internet, um sich gegenseitig vor Radarfallen zu warnen. Eine wichtige Rolle spielt dabei Facebook. Allein in der Region sind mehr als 22.000 in entsprechenden Gruppen.

Der Streit ist so alt wie die erste Radarfalle, die 1957 in Düsseldorf aufgestellt wurde. Sind Starenkästen und mobile Geschwindigkeitsmessungen Abschreckung oder Abzocke? Letzteres glauben vor allem Autofahrer, die für zu schnelles Fahren zwischen zehn und 680 Euro bezahlen müssen. Deshalb hören viele aufmerksam die Blitzerwarnungen im Radio. Diese sind jedoch ein längst alter Hut. Mittlerweile tauscht sich die Autofahrer-Gemeinde über das Internet über Radarfallen und Lasermessungen aus. Dort werden die Standorte der Polizei in Sekundenschnelle ausgetauscht und weiterverbreitet.

Die Forchheimer Nachrichten berichteten über die Gruppe „Blitzer Lkr. FO und Umgebung“. Die beiden größten in der Region „Blitzer – Bamberg und Landkreis“ und „Blitzer in Nürnberg“ Dort haben sich mehr als 18.000 Personen zusammengeschlossen und informieren sich gegenseitig über Geschwindigkeitskontrollen. Allerdings sind auch immer wieder Falschmeldungen oder Horrorgeschichten von in Leitplanken oder Autotüren eingebauten Radarfallen dabei. Eine zweite Schwäche: Das System lebt vom Mitmachen. Vor allem kleinere Gruppen schlafen schnell wieder ein.

Rechtliche Grauzone

Eine der bekanntesten überregionalen Seiten ist www.blitzer.de. Die Betreiber bieten auch ein App für Smartphones an: Das Handy warnt den Fahrer vor einem nahenden Blitzer. Damit begibt sich der Autofahrer jedoch laut Stiftung Warentest und ADAC in eine rechtliche Grauzone. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet Geräte, die vor Geschwindigkeitsmessungen warnen. Erwischt einen die Polizei, riskiert man 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg, dazu kommt möglicherweise das Bußgeld für den Griff zum Handy.

Gleiches gilt theoretisch auch für die Blitzwarner in einem Navigationsgerät. Allerdings, so argumentiert Blitzer.de und Verkehrsrechtsanwälte, haben ein Handy oder ein Navigationsgerät einen anderen ursprünglichen Einsatzzweck als das Warnen vor Geschwindigkeitsmessungen. Damit würden sie nicht mehr unter den StVO-Paragraphen fallen.

Der Polizei hat nichts gegen diesen Austausch über das Internet. Bert Rauenbusch, Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken, verweist auf den erzieherischen Effekt, sprich Abschreckung: Ob Autofahrer wegen einer Warnmeldung oder eines tatsächlichen Blitzers langsam fahren, ist der Polizei egal. Deshalb werden die gegenseitigen Warnungen ebenso wie die Radiomeldungen geduldet. Um die Autofahrer zu bremsen, erhöht die Polizei die Zahl der Blitzermeldungen jedoch nicht künstlich, versichert Rauenbusch: „Wir geben keine Falschmeldungen ab.“

5 Kommentare