Fürsorglicher Vater war ein Vergewaltiger

4.1.2011, 00:03 Uhr
Fürsorglicher Vater war ein Vergewaltiger

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Mehr als sechs Jahre ist der Übergriff an ihrer Wohnungstüre her. Und noch heute wagt das Opfer nicht, den Schlüssel ins Schloss zu stecken, ohne einen Blick im Treppenhaus nach oben zu werfen — dorthin, wo ihr Peiniger lauerte. Es war an einem Tag im April 2004, als sie die Türe öffnete, der Mann mit Sturmhaube die Treppe herabsprang, die alleinstehende Frau in ihre Wohnung drängte und sie brutal vergewaltigte. Vier Jahre später schlug er noch einmal zu. Er lauerte einer anderen Frau auf, drang durch die offene Terrassentüre ins Haus und verging sich an ihr — noch skrupelloser und heftiger als im ersten Fall. Vor einem halben Jahr spürte die Polizei ihn mit Hilfe eines DNA-Tests auf (wir berichteten).

Lothar Z. (Name geändert) galt bis dahin als fürsorglicher Familienvater mit geregeltem Beruf und lupenreinem, polizeilichen Führungszeugnis — bis die Handschellen klickten. Er gestand, zahlte jedem Opfer 10000 Euro und schrieb ihnen einen Brief, in dem er „um Vergebung“ bat.

Während der Verhandlung einigten sich Richter, Staatsanwältin und Z.s Anwalt auf eine Haftstrafe, die nicht länger als elf Jahre dauern soll. Doch ist die Gesellschaft nach seiner Entlassung vor dem heute 41-Jährigen auch wirklich sicher?

Opferanwältin Andrea Kühne sagt „nein“. Der Angeklagte sei bei seinen Taten „planvoll“ vorgegangen, habe sich sogar einen osteuropäischen Akzent antrainiert, um den Eindruck zu erwecken, dass er kein Deutscher sei. Z. habe zudem sein „Tatwerkzeug“, Sturmhaube, Handschellen, Messer, Klebeband, in seinem Auto immer mit dabei gehabt. „Eiskalt“ laufe es Kühne den Rücken herunter bei dem Gedanken, dass Z. sonst ein „ordentliches, unauffälliges“ Leben als Familienvater führte. „Das erinnert mich an Dr. Jekyll und Mr. Hyde.“

Genau diesen Punkt legt Z.s Anwalt Nils Junge als Pluspunkt aus: „Ich will nichts schönreden, die Taten meines Mandanten sind schlimm. Es ist ihm aber auch gelungen, ein ordentliches Leben zu führen.“

Richter Günther Heydner verurteilte Z. zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft. Für eine Sicherungsverwahrung sieht er — unter Vorbehalt — keinen Grund. Kommen psychiatrische Gutachter am Ende der Haft und nach einer Therapie zu einem anderen Ergebnis, tritt sie doch in Kraft.