Große Koalition fordert optimalen Lärmschutz an A73

28.6.2012, 07:59 Uhr
Große Koalition fordert optimalen Lärmschutz an A73

© Weigert

Andreas Krieglstein (CSU) und Gerald Raschke (SPD) überraschen mit kernigen Forderungen. Sie zeichnen ein düsteres Bild der Verkehrsentwicklung vor und nach dem Ausbau der A73 zwischen der Ausfahrt Hafen-Ost und Autobahnkreuz Nürnberg-Süd auf sechs Spuren. Schon jetzt, so die beiden Stadträte, liege die durchschnittliche Verkehrsbelastung pro Tag zwischen 81.000 und 84000 Fahrzeugen. In der Prognose bis 2025 sei ein Zuwachs von 25 Prozent zu erwarten. Das würde bedeuten, dass pro Tag zwischen 99.000 und 103.000 Fahrzeuge die Strecke benutzen. Grund genug, nicht an der Dringlichkeit eines Ausbaus zu zweifeln. Darin sind sich beide Stadträte einig.

Aber auch Grund genug, jetzt auf die Durchsetzung eines wirksamen Lärmschutzkonzeptes zu drängen, um die Bewohner der angrenzenden Stadtteile Falkenheim, Kettelersiedlung und Gartenstadt dauerhaft zu schützen.

Diskussionen über rechtliche Hintertürchen oder Verantwortlichkeiten darf es nach Ansicht von Raschke und Krieglstein dabei nicht geben. Nach dem bestehenden Bundesimmissionsschutzgesetz müsse beim Bau oder der wesentlichen Erweiterung bestehender Straßen sichergestellt werden, dass dadurch „keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind“. Beim Ausbau der A73 von vier auf sechs Spuren seien diese Voraussetzungen gegeben. Deshalb, so die beiden Stadträte unisono, bestehe ein rechtlicher Anspruch auf Lärmvorsorge und der Vorrang des aktiven Lärmschutzes. Das heißt: Nur mit Zuschüssen für Lärmschutzfenster ist es nicht getan.

Die beiden Stadträte haben ihr Lärmschutzkonzept in vier Hauptforderungen unterteilt:

1. An der Anschlussstelle Königshof ist zur Schließung der Schalllücke unmittelbar an der Autobahn eine Lärmschutzwand und im Einfahrtsbereich zur A73 eine Wand-Wall-Kombination zu errichten. Eine weitere Schalllücke am Fußgängerüberweg muss durch bauliche Maßnahmen geschlossen werden.

2. Auf der gesamten Länge der Erweiterung wird ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut. Im Planfeststellungsbeschluss muss eine Regelung aufgenommen werden, die sicherstellt, dass der Fahrbahnbelag erneuert werden muss, wenn die lärmmindernde Wirkung nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine ähnliche Regelung gibt es im Planfeststellungsbeschluss zum sechsspurigen Ausbau der Autobahn A3 bei Würzburg.

3. Abhängig von der größten dauerhaften Lärmminderung ist auf dem bestehenden Lärmschutzwall eine Wand anzubringen.

4. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Ausbau-Teilstück der A73 mit Tempo 80 in der Nacht und Tempo 100 am Tag muss geprüft werden.

Die Umsetzung dieses Konzepts, so machen die beiden Stadträte deutlich, ist die Voraussetzung für eine einvernehmliche Regelung über den Ausbau der A73 zwischen der Autobahndirektion Nordbayern und der Verwaltung .

Die Erweiterung der A73 steht im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Möglicherweise soll schon 2013 mit dem Bau begonnen werden, wenn das Planungsverfahren bis dahin abgeschlossen ist.

Zum Teil hat die Autobahndirektion schon weitreichende Lärmschutzmaßnahmen wie etwa „Flüsterasphalt“ und die Anpassung der Schutzwälle zugesagt. Ein Knackpunkt könnte aber die Einschätzung werden, dass es sich bei dem Projekt rechtlich nicht um einen Neubau handelt. Dann wäre die Autobahndirektion auch nicht zu den von den beiden Stadträten geforderten Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet.

 

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