Klage gegen Bau des Augustinerhofs eingereicht

18.3.2014, 06:01 Uhr
Der Kläger befürchtet, dass durch die Höhe der neuen Bebauung dieser Hof verschattet wird.

© Roland Fengler Der Kläger befürchtet, dass durch die Höhe der neuen Bebauung dieser Hof verschattet wird.

Es sei aber keine Klage mit aufschiebender Wirkung. Der Bauherr, in diesem Fall die Alpha-Gruppe, könnte auf eigenes Risiko mit dem Bau beginnen, so Burgdorf. Bühl gehören die Häuser Winklerstraße Nr. 5 und 13. Beide Gebäude grenzen direkt an die geplante Bebauung des Augustinerhofs an.

Aufgrund von 24 Befreiungen und 17 Abweichungen, die von der Bauordnungsbehörde genehmigt wurden, weichen die Baupläne von Immobilienentwickler Gerd Schmelzer vom Bebauungsplan ab, die NZ berichtete.

Bühl kritisiert die Höhe der Bebauung, die den Zeitraum der Sonneneinstrahlung in den Hof von Haus Nr. 13 verringert. Außerdem habe der Architekt Volker Staab nicht alle Vorgaben für Abstandsflächen eingehalten. Dass auch eine Brandmauer abgerissen werden soll, weist Schmelzer zurück: „Die Mauer verbindet beide Höfe und Herr Bühl hat keinen Nachteil.“ Schmelzer gibt sich im Übrigen noch immer verhandlungsbereit. Auch konnte er mit allen anderen Nachbarn schon Regelungen für den Bau des Augustinerhofs treffen, die im Einzelfall sehr viel Geld gekostet haben.

Mit dem Augustinerhof sollen 49 Wohnungen, sieben Büros, sechs Läden, ein Supermarkt und ein Hotel errichtet werden. Ob Gerd Schmelzer den Ausgang von Bühls Klage abwartet oder nicht, ist noch offen. Die Baugenehmigung gehe jedenfalls sehr stark auf Bühls Wünsche ein, so der Immobilienentwickler.

Die Bauordnungsbehörde der Stadt ist allerdings davon überzeugt, dass die Genehmigung vor Gericht hält.

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