Nürnberg: Hundesteuer für Rottweiler und Co. steigt

10.12.2013, 07:02 Uhr
Nürnberg: Hundesteuer für Rottweiler und Co. steigt

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Zu den Kampfhunden der Kategorie II gehören nach der bayerischen Kampfhundeverordnung unter anderem Bullterrier, Rottweiler, Mastiff oder Alano. Ein Negativzeugnis stellt ein Gutachter aus, wenn seiner Ansicht nach von dem Tier keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit ausgeht.

Wurde dem Hund eine solches Zeugnis erteilt, musste Herrchen oder Frauchen bislang wie alle anderen auch eine Steuer von 132 Euro im Jahr bezahlen. Das sieht die entsprechende Satzung vor, die nun geändert werden soll. Am Mittwoch, 18. Dezember, entscheidet der Ältestenrat des Stadtrats darüber.

Derzeit leben in Nürnberg 215 Kampfhunde der Kategorie II, die den Aggressionstest bestanden und daher ein Negativzeugnis haben. Langfristig, heißt es in einem Bericht der Verwaltung für die Sitzung des Ältestenrates, wolle die Stadt die Zahl der Kampfhunde eindämmen – deshalb die Steuererhöhung. Sie würde der Stadt zudem ein Plus von rund 50.000 Euro einbringen.

Für Kampfhunde der Kategorie I – dazu gehören Pit-Bull oder American Staffordshire Terrier – und denen der Kategorie II ohne Negativzeugnis zahlen die Besitzer weiterhin 1056 Euro. Derzeit gibt es in Nürnberg gerade mal zwei Tiere der Kategorie I. „Wir sind da sehr streng“, sagt Robert Pollack, der stellvertretende Leiter des Ordnungsamts. „Die wenigen Tiere dieser Kategorie gehören aus anderen Bundesländern zugezogenen Bürgern. Sie hatten die Hunde schon sehr lange, sie ihnen wegzunehmen, wäre unverhältnismäßig gewesen.“

Kein kostenloser Ersatz für verlorene Marken mehr

Ändern wird sich die Steuerregelung auch für Herrchen und Frauchen, die in Nürnberg leben und einen Hund aus dem Tierheim in Feucht in ihre Obhut genommen haben. Bislang konnten sie zwei Jahre, nachdem sie das Tier zu sich geholt hatten, einen Antrag auf eine zwölfmonatige Steuerbefreiung stellen. Diese Möglichkeit gibt es künftig nur noch für Vierbeiner aus dem Nürnberger Tierheim.

Keinen kostenlosen Ersatz mehr soll es außerdem für verlorengegangene Steuermarken geben. Rund 47 Marken pro Monat muss die Stadt ausgeben, weil sie jemandem abhanden gekommen sind. Zukünftig soll dafür eine Verwaltungsgebühr von zehn Euro erhoben werden.

Ein deutschlandweiter Vergleich habe nämlich ergeben, dass neun von 14 Großstädte dafür ebenfalls Geld verlangen – und zwar zwischen 2,50 Euro und 11 Euro. Ist eine Marke kaputtgegangen, gibt es ebenfalls eine neue, dann aber auch weiterhin ohne Gebühr.
 

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