Nürnberger Arzt soll Patientinnen missbraucht haben

27.9.2016, 06:00 Uhr
Seit Montag steht ein 51 Jahre alter Arzt aus Nürnberg vor Gericht. Er soll  drei seiner Patientinnen in seiner Praxis während Behandlungen unsittlich berührt haben.

© Eduard Weigert Seit Montag steht ein 51 Jahre alter Arzt aus Nürnberg vor Gericht. Er soll drei seiner Patientinnen in seiner Praxis während Behandlungen unsittlich berührt haben.

Zwischen Arzt und Patient herrscht im Normalfall ein Vertrauensverhältnis. Wenn es stimmt, was ein Staatsanwalt vor der 16. Strafkammer des Landgerichts vortrug, hat ein 51 Jahre alter Mediziner genau diese Beziehung ausgenutzt: Laut Anklage soll er drei Frauen, die in den Jahren 2013 und 2014 wegen Magen- und Enddarmleiden in seine Praxis kamen, sexuell missbraucht haben.

Die drei betroffenen Frauen hatten allesamt Termine außerhalb der regulären Sprechstunde und waren mit dem Arzt alleine in der Praxis. Sie stammen – ebenso wie der Angeklagte – aus dem Iran. Und aus "Scham und Verunsicherung", so der Staatsanwalt, wehrten sie sich zunächst nicht, als der Angeklagte sie an Körperregionen befummelte, die gar nichts mit ihren Beschwerden zu tun hatten.

Neben dem sexuellen Missbrauch wirft sie dem 51-Jährigen zudem Titelmissbrauch vor: Der Internist soll mit einem Doktortitel geworben haben, den er in Deutschland nicht führen durfte. Der Prozess sollte bereits vor zehn Tagen beginnen. Damals war der 51-Jährige nicht erschienen. Sein Verteidiger hatte ein ärztliches Attest vorgelegt, dass dem Arzt Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte.

Angeklagter macht keine Angaben zu Vorwürfen

Am Montag stellte sich der Mediziner, der nach wie vor in seiner Praxis tätig ist, dem Verfahren. Er betonte aber, dass es ihm nicht gut gehe: "Ich bin total erschöpft, seelisch und körperlich angespannt", berichtete er. Seit seinem Gefängnisaufenthalt – er saß im Frühjahr mehrere Wochen in Untersuchungshaft – leide er unter anderem an Schlafstörungen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger, der den Angeklagten untersucht hat, sprach von einer leichten depressiven Episode und einer Anpassungsstörung. Der Angeklagte sei zwar verhandlungsfähig, aber seine Belastbarkeit sei einschränkt. Er empfahl deshalb, nur einen halben Tag zu verhandeln.

Der Angeklagte machte keine Angaben zu den Vorwürfen. Eine der geschädigten Patientinnen sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Der Prozess wird fortgesetzt.