Prozess um Leiche in der Aisch: Urteil fällt am Donnerstag

2.7.2014, 15:20 Uhr
Prozess um Leiche in der Aisch: Urteil fällt am Donnerstag

© Eduard Weigert

Die Staatsanwaltschaft wirft Roy E. vor, seine 32-jährige Lebensgefährtin Nadine K. unmittelbar vor der Hochzeit erwürgt zu haben. Später soll er die Frau in der Nähe von Gerhardshofen in die Aisch geworfen haben. Am Mittwochmittag nun plädierte die Anklage auf eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sie geht von einem heimtückischen Mord aus. Die Verteidigung wird wohl auf Freispruch plädieren, noch am Donnerstag könnte das Urteil fallen.

Roy E. ist hochverschuldet, seine finanzielle Situation desolat. Die Gaststätte des 40-Jährigen läuft nicht, treibt ihn noch tiefer in einen Strudel aus Schulden und Problemen. Demnächst will er seine 32 Jahre alte Lebensgefährtin heiraten. Eine große Hochzeit mit bis zu 100 Personen ist geplant, zum Polterabend sollen etwa 1000 Freunde und Verwandte kommen. All das setzt ihn massiv unter Druck, von diesem Motiv geht die Anklage aus.

Es ist der Abend des 5. Juni 2013. Nadine K. wirft sich in Dessous, will ihren Freund verführen. Doch der versagt beim Liebesspiel und die beiden geraten in Streit. Roy E. schlägt seine Lebensgefährtin bewusstlos und würgt sie minutenlang - bis sie stirbt. Laut Tatszenario der Staatsanwaltschaft fährt er dann ins ungefähr neun Kilometer entfernte Gerhardshofen und wirft sie dort in die Aisch.

Knapp drei Wochen später wird Roy E. verhaftet und gesteht vor dem Ermittlungsrichter. Er könne sich allerdings nicht mehr an alle Details erinnern, weil er Schlaftabletten eingenommen habe. Wenig später widerruft Roy E. sein Geständnis. Eine Gruppe von maskierten Männern soll seine Verlobte in seiner Gegenwart entführt und getötet haben, sagt der Angeklagte. Später sollen ihn die Männer gezwungen haben, seine Verlobten in die Aisch zu werfen. In der Untersuchungshaft fühlte sich der 40-Jährige verfolgt - und wurde in einer Psychiatrie untergebracht.

Nur einen Tag vor seiner Verhaftung wurden bei einer Hausdurchsuchung im Keller von Roy E. eine Pistole und eine Sturmhaube sichergestellt. Die Anklage geht davon aus, der Mann habe einen Überfall vorbereitet - um die üppigen Ausgaben für seine Hochzeit zu finanzieren.

Die Verteidiger des Angeklagten plädierten am Mittwochnachmittag auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft stütze ihre Einschätzung auf Mutmaßungen. Es gebe keine sicheren Beweise, die Roy E. als Täter überführen würden.

Sie stützen ihre Forderung auch darauf, dass eine weitere Person aus dem engen Bekanntenkreis der Ermordeten als Täter in Frage käme. Der Ex-Freund der Ermordeten hatte widersprüchliche Angaben gemacht - zuletzt vor Gericht. Er hatte unter anderem behauptet, nie am Tatort gewesen zu sein. Polizeihunde hatten jedoch Spuren von ihm am Ort, wo die Leiche abgelegt wurde - an der Aisch bei Gerhardshofen - erschnüffelt.

Auch sagte er aus, die Getötete jahrelang nicht gesehen zu haben. Eine Zeugin bestätigte jedoch, ihn einige Wochen vor dem Mord zusammen mit der Frau beim Kaffeetrinken gesehen zu haben.

Der Ex-Freund saß als Zuschauer im Gerichtssaal, als die Verteidiger ihre Plädoyers hielten und ihn schwer belasteten. Das Urteil wird am Donnerstag um 13 Uhr verkündet.

Der Artikel wurde am 2. Juli um 15 Uhr aktualisiert.

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