Silvester in Nürnberg: Hier gibt es Böller-Verbotszonen

29.12.2017, 11:09 Uhr
Rund um die Lorenzkirche darf kein Feuerwerk gezündet werden.

© NN Rund um die Lorenzkirche darf kein Feuerwerk gezündet werden.

Rund 120 Millionen Euro verballern die Deutschen am Silvesterabend. Experten raten dringend, nur geprüfte Ware in den Himmel zu jagen. Schneller, höher, weiter: Diese Devise gilt offenbar auch für die traditionelle Knallerei zum Jahreswechsel. Bis zu 90 Meter hoch steigen Raketen in den Himmel, Batteriefeuerwerke warten mit 250 Schuss und drei Minuten Brenndauer auf - einmal anzünden reicht, Immer wichtiger sei zudem die passende Dekoration, heißt es bei Karstadt an der Lorenzkirche, "die Leute wollen richtig Party machen".

Doch egal ob es um eine eher harmlose Riesenwunderkerze geht oder um die Feuerwerksbatterie mit 250 Schuss und. laut Werbung, 500 Gramm Explosionsmasse: Experten raten dazu, grundsätzlich nur geprüfte Ware zu verwenden und auch dabei sämtliche Sicherheitshinweise zu beachten. Alles andere wäre ohnehin strafbar, denn in Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte erlaubt, die von unabhängigen Prüfinstituten wie dem TÜV Rheinland getestet wurden. Erkennen kann man sie am CE-Zeichen in Kombination mit einer Registriernummer. Europaweit sind 14 Prüfstellen für Pyrotechnik zugelassen.

Unterschiedliche Kategorien

In Deutschland wird Feuerwerk von der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft, es trägt die Kennnummer 0589. Sichere Quelle dafür sind nach Angaben der Experten Supermärkte, Baumärkte oder Warenhäuser. Die Ware wird in vier verschiedene Kategorien eingeteilt: Zum Feuerwerk der Kategorie F1 gehören etwa Knallerbsen und Wunderkerzen, es darf an Kinder ab zwölf Jahren verkauft werden. Feuerwerk der Klasse F2 gehört dagegen nur in die Hände von Erwachsenen, dazu zählen etwa Raketen, Batterien und Knallkörper. Die Kategorien F3 und F4 sind ausschließlich für professionelle Pyrotechniker reserviert.

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Von illegalen oder selbst gebauten Feuerwerkskörpern raten die Experten dringend ab. Die ungeprüfte Ware enthalte häufig nicht nur Schwarzpulver, sondern sei mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt, so die Bundesanstalt für Materialforschung. Zudem zünden die illegalen Böller oft schneller, so dass keine Zeit bleibt, den erforderlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Schwerverletzte in Nürnberg

Schwere Verletzungen können die Folge sein, weiß auch Polizeisprecherin Elke Schönwald. So gab es zum Jahreswechsel 2016/17 in Nürnberg acht Verletzte, als ein vermutlich selbst gebastelter Böller in die Luft flog. Im Vorfeld sei das leider nur schwer zu kontrollieren, so Schönwald. Oft gelange die illegale Ware durch Bestellungen übers Internet ins Land.

Aber auch wer legale Raketen zündet, muss sich an Regeln halten. So dürfen Feuerwerkskörper nur am Sonntag 31. Dezember und Montag, 1. Januar jeweils den ganzen Tag abgebrannt werden. Verboten ist die Knallerei in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Kirchen. Weil gerade rund um die Lorenzkirche in den vergangenen Jahren massiv gegen dieses Verbot verstoßen und die Kirche gezielt beschossen wurde, hat das Ordnungsamt rund um das Gotteshaus einen Verbotsbereich festgelegt.

Dieser umfasst die Königstraße von der Querung Adlerstraße/Bankgasse bis zum U-Bahnaufgang südlich der Lorenzkirche, die Karolinenstraße ab Karstadt und den Lorenzer Platz. Die Polizei, die an diesem Tag ohnehin mit der "höchstmöglichen Stärke" (Schönwald) im Einsatz ist, wird den Bereich verstärkt kontrollieren. Auch im Bereich der Burg sind Feuerwerkskörper wieder tabu, zudem sind dort Glasflaschen und ähnliches verboten. Polizei und ein privater Sicherheitsdienst werden auch hier kontrollieren.

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