Tote Radfahrerin: Kraftfahrer wehrt sich gegen Fahrverbot

2.7.2014, 07:09 Uhr
Tote Radfahrerin: Kraftfahrer wehrt sich gegen Fahrverbot

© Eduard Weigert

Am 28. Oktober vergangenen Jahres fuhr die 44-Jährige gegen 9.15 Uhr auf dem Radweg an der Gleißbühlstraße in Richtung Prinzregentenufer. An der Ampel Ecke Blumenstraße fuhr sie bei Grün auf die Kreuzung. Gleichzeitig bog eine Sattelschlepper-Zugmaschine von der Gleißbühlstraße nach rechts ab. Der Fahrer übersah die Radlerin. Sie geriet unter den Laster und wurde überrollt und mitgeschleift. Die Frau hatte keine Chance, sie war sofort tot.

Dass er den Tod der Radfahrerin zu verantworten hat, stritt der 56-jährige Berufskraftfahrer aus Niedersachsen nicht ab. Er mache sich deshalb große Vorwürfe und wache nachts oft schweißgebadet auf. "Ich habe sie nicht gesehen, als ich in den Spiegel schaute", sagte er mit einem Kopfschütteln.

Vor dem Nürnberger Amtsgericht kämpfte er auch nicht gegen die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Er wollte einen Strafrabatt. Deswegen legte er Widerspruch gegen den Strafbefehl über 150 Tagessätze zu je 35 Euro und das einmonatige Fahrverbot ein. Eine hohe Geldstrafe sei bei diesem Fall selbstverständlich, sein Mandant würde sogar eine noch höhere Summe zahlen. Das Fahrverbot sei für den Berufskraftfahrer jedoch existenzbedrohend, argumentierte sein Verteidiger.

Zahlreiche Zeugen

Bevor Amtsrichter Siegfried Spliesgart sein Urteil sprach, hört er zahlreiche Zeugen an. Nach deren Aussagen kam er zu dem Ergebnis: Die Frau fuhr wohl schon einige Zeit neben dem Lkw her und sie hatte auf der abschüssigen Straße an Tempo gewonnen. Und sie radelte vermutlich im toten Winkel des Fahrers. Dennoch hält der Richter dem 56-Jährigen ein Verschulden vor. "Sie waren einen Moment unaufmerksam, haben einen Moment nicht richtig aufgepasst. Sie hätten besonders vorsichtig sein und im Zweifelsfall anhalten müssen", so Spliesgart. "Solche Unfälle passieren leider viel zu oft."

Die Geldstrafe aus dem Strafbefehl hielt der Richter für angemessen und auch vom Fahrverbot sah er nicht ab: Der Kraftfahrer sei in den letzten Jahren häufiger wegen zu hoher Geschwindigkeit oder Missachtung von Überholverboten aufgefallen. Ein Fahrverbot würde bei dem 56-Jährigen mehr Wirkung erzielen als eine Geldstrafe, so Spliesgart.