Unnatürlicher Todesfall in Nürnberger Heim

22.6.2016, 08:41 Uhr
Bei der Verlagerung eines Pflegebedürftigen aus einem Rollstuhl ins Bett kam es zu einem Todesfall. (Symbolbild)

© dpa Bei der Verlagerung eines Pflegebedürftigen aus einem Rollstuhl ins Bett kam es zu einem Todesfall. (Symbolbild)

"Es wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet", sagt Gesundheitsamtschef Fred-Jürgen Beier der NZ auf Anfrage. Der Vorfall sei deshalb im Jahresbericht aufgenommen worden, weil das Gesundheitsamt zur der Ansicht gekommen war, dass "pflegefachliche Mängel", vorgelegen haben. Die Staatsanwaltschaft sah aber zwischen diesen Mängeln und dem Todesfall keinen ursächlichen Zusammenhang und leitete deshalb kein Ermittlungsverfahren ein.

Bei dem Fall habe es sich um die Verlagerung eines Pflegebedürftigen aus dem Rollstuhl ins Bett gehandelt. Beier betonte, dass bei einer Leichenschau in Pflege- oder Behinderteneinrichtungen der Arzt immer untersuche, ob ein Mangel bei der Pflege vorgelegen habe und wenn er einen Verdacht hat, dann das Gesundheitsamt zur Beurteilung hinzugezogen werde.

Dieser tragische Vorfall ist einer von 26 Fällen, die die "Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht" (FQA, so der offizielle Name der Heimaufsicht) unter der Rubrik "erhebliche Mängel" subsumiert. Damit sind Defizite gemeint, die eine gesundheitliche Gefährdung oder Schädigung des Bewohners nach sich ziehen können. 2013 stellte die FQA nur vier solcher Mängel fest, 2014 waren es dann aber 32. 2015 ist die Zahl leicht rückläufig.

Die aus Ärzten, Pflegefach- und Verwaltungskräften sowie einer Sozialpädagogin bestehende FQA beanstandete zum Beispiel Stürze, falsche Vergabe von Arzneimitteln (Verabreichung nicht nach Arztangaben), Defizite beim Schmerz- und Wundmanagement oder auch Sicherheitsprobleme – etwa, dass fachfremdes Personal medizinisches Gerät bediente. In zwei Fällen war zudem keine Pflegefachkraft beim Zeitpunkt der Begehung durch die FQA in der Einrichtung.

Häufig zu wenig Fachkräfte

Damit ist ein Punkt angesprochen, den die FQA ebenfalls grundlegend moniert: Mindestens 50 Prozent der Beschäftigten in den Einrichtungen müssen Fachkräfte sein. Doch diese Quote werde immer häufiger unterschritten, so die FQA: "Nach wie vor besteht im Stadtgebiet Nürnberg ein Mangel an Pflegefachkräften."

Von den 59 überprüften Einrichtungen der Altenhilfe haben demnach fünf die Quote nicht erreicht, 29 lagen zwischen 50 und 59,9 Prozent, erfüllten das Soll also teilweise nur knapp. Im Bereich der Behindertenhilfe gab es bei der Fachkraftquote dagegen keinerlei Beanstandungen.

Die aus zwölf Beschäftigten bestehende FQA (8,5 Planstellen) ist in Nürnberg für 98 Einrichtungen zuständig. Dabei handelt es sich um 57 Pflegeheime, zwei Hospize, acht ambulant betreute Wohngemeinschaften in der Altenhilfe und um 31 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder psychischen Krankheiten. Diese Einrichtungen haben insgesamt 6698 Plätze, 6151 in der Alten-, 547 in der Behindertenhilfe.

Die FQA hat 2015 insgesamt 131 Begehungen durchgeführt (2014: 133, 2013: 112), davon erfolgten 119 unangemeldet. Alle Einrichtungen wurden turnusgemäß mindestens einmal begangen, einige mussten wegen Nachkontrollen oder anlassbezogen mehrmals besucht werden.

Die Fachstelle handelt nach dem Grundsatz „Beratung vor Überwachung“, weshalb die Beratungen wesentlichen Raum einnehmen und gegenüber 2014 auch nochmals gestiegen sind (von 556 auf 587).

Was die viel diskutierte Veröffentlichung der Prüfberichte durch die Träger angeht, fehle es nach wie vor an einer gesetzlichen Grundlage, heißt es im Bericht. Allerdings habe das bayerische Gesundheitsministerium die Nürnberger FQA gebeten, an einem Pilotprojekt teilzunehmen, das auf eine Vergleichbarkeit der Einrichtungen sowie einer einheitlichen Bewertung von bestimmten geprüften Bereichen abzielt.

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