Viereinhalb Jahre Haft für Disco-Schläger

16.12.2013, 14:29 Uhr

Dem Opfer, einem 23 Jahre alten Discobesucher, muss der Schläger ein Schmerzensgeld von 2500 Euro zahlen. Das Gericht begründet das Strafmaß für den 23 Jahre alten Angeklagten mit dessen Brutalität:

Nachdem sein jüngerer Bruder das Opfer zunächst mit einem kräftigen Faustschlag zu Boden geworfen habe, habe der 23-Jährige mit seinen Füßen gegen den Kopf des Mannes getreten. "Ihnen muss klar gewesen sein, wie gefährlich solche Fußtritte sind", hielt der Vorsitzende der Jugendkammer dem älteren Angeklagten vor.

Ausgelöst wurde der Streit, als der 23-Jährige beobachtete, wie ein gleichaltriger Discobesucher Zärtlichkeiten mit seiner Ex-Freundin und Mutter seines Kindes austauschte. Dabei kam es zu einer Rangelei zwischen den drei Männern.

Als die Streithähne von einem Ordner des Lokals verwiesen wurden, setzten sie in der Nähe der Disco ihre Schlägerei vor. Das von beiden Männern traktierte Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung, Prellungen und Blutergüsse.

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