Wirt im Mercado erstochen: Die brutalen Details der Tat

12.5.2017, 18:28 Uhr
Im Juli 2016 stach ein Hilfskoch auf seinen Chef ein - der verblutete noch am Tatort. Jetzt steht der mutmaßliche Täter vor Gericht.

© NEWS5 / Grundmann Im Juli 2016 stach ein Hilfskoch auf seinen Chef ein - der verblutete noch am Tatort. Jetzt steht der mutmaßliche Täter vor Gericht.

Während Polizei und Rettungskräfte um das Leben des vietnamesischen Gastwirts kämpften, schoben sich Schaulustige im Schnellimbiss gegenüber Pommes zwischen die Zähne und machten Handyfotos. "Es war ein ganz schönes Tohuwabohu" erinnert sich ein Notarzt, der am späten Vormittag des 19. Juli 2016 zu einem Einsatz ins Mercado gerufen wurde. Er sagte am Freitag als Zeuge vor dem Schwurgericht aus.

Die Einsatzkräfte hatten das Asia-Lokal bereits abgesperrt. In der Küche leisteten zwei Beamte Erste Hilfe. Eine Polizistin führt eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durch, ihr Kollege versuchte Teile des Darms, die aus dem Bauchraum quollen, zurückzuhalten. Doch vergebens: Auch der Notarzt konnte nicht mehr helfen: Nicht nur im Bauchraum, auch in der Brust hatte der Wirt eine große Stichwunde. "Das war ein gut platzierter Herzstich. Der Herzbeutel war durchtrennt. Weitere Wiederbelebungsmaßnahmen haben da keinen Sinn mehr gemacht", so der Mediziner.

Als Todesursache gab er in seinem Protokoll Verbluten an. Für die tödlichen Stiche soll ein 48-jähriger Vietnamese verantwortlich sein. Er war in dem Asia-Imbiss als Hilfskoch angestellt. Laut Staatsanwaltschaft stach er mit einem Küchenmesser mit einer 17 Zentimeter langen Klinge zweimal auf seinen Chef ein. Sein Mandant wolle sich vorerst nicht dazu äußern, teilte Verteidiger Tobias Schmidt zum Prozessauftakt mit.

Der Hilfskoch ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik in Erlangen untergebracht. Er soll unter Wahnvorstellungen leiden. Unter anderem glaubte er laut Staatsanwaltschaft, dass sein Chef ihn vergiften wollte. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der 48-Jährige aufgrund seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig ist.

In dem Verfahren geht es deshalb um die Frage, ob der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden muss. Dazu wird an einem der nächsten Verhandlungstage ein psychiatrischer Sachverständiger ein Gutachten vorlegen. Insgesamt sind vier weitere Termine angesetzt. Ein Urteil könnte am 23. Mai verkündet werden.

Dieser Artikel wurde um 17.20 Uhr aktualisiert.