Rechtspopulisten erzielen Erfolg gegen Münchner Islamzentrum

26.9.2014, 18:12 Uhr

Rechtspopulisten haben genug Unterschriften für einen Bürgerentscheid gegen ein Islamzentrum in München gesammelt. Die vom Verfassungsschutz beobachtete und als islamfeindlich eingestufte Partei „Die Freiheit“ reichte rund 35.000 gültige Stimmen ein, wie das Kreisverwaltungsreferat (KVR) am Freitag bestätigte. „Das Quorum wurde erreicht“, sagte KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle. „Jetzt muss sich der Stadtrat damit befassen, ob ein Bürgerentscheid zulässig ist.“ Das etwa 20 bis 30 Millionen Euro teure „Zentrum für Islam in Europa - München“ (ZIE-M) befindet sich seit Jahren in der Planung. Es soll mit Hilfe der Vereinigten Arabischen Emirate finanziert werden.

Die Münchner Stadtratsfraktionen hatten im vergangenen Jahr geschlossen gegen die Partei „Die Freiheit“ mobil gemacht und ihr vorgeworfen, mit dem Bürgerbegehren ein demokratisches Instrument für „zutiefst undemokratische Forderungen“ zu missbrauchen. In einer gemeinsamen Erklärung warfen CSU, SPD, Grüne, Linke, FDP, Freie Wähler, ödp, Bayernpartei und Rosa Liste der Gruppierung vor, Stimmung gegen die in München lebenden Muslime zu machen.

Ähnlich schätzt auch der bayerische Verfassungsschutz „Die Freiheit“ ein. Der Landesverband „wendet sich mit pauschal diffamierenden Äußerungen gegen Mitbürger islamischer Religionszugehörigkeit, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus“, heißt es im Verfassungsschutzbericht. Die Partei ziele darauf ab, „pauschale Ängste vor Muslimen als nicht integrierbare „Ideologieanhänger“ zu schüren und alle Muslime allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit als Feinde des Rechtstaates zu verunglimpfen“.

Bürgerentscheide gibt es in Bayern seit 1995. In den meisten Fällen startet eine Initiative zunächst ein Bürgerbegehren. Kommen dafür genügend Unterschriften zusammen, folgt der Bürgerentscheid. Oft setzt der Gemeinderat oder Stadtrat dem Bürgerbegehren ein sogenanntes Ratsbegehren entgegen, so dass es beim Bürgerentscheid zwei Abstimmungsmöglichkeiten gibt. Im Zweifelsfall entscheidet dann die Stichfrage.
 

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