Igelsdorf: Für Wohnbaugebiet sollen 100-jährige Linden sterben

8.1.2016, 09:28 Uhr
Igelsdorf: Für Wohnbaugebiet sollen 100-jährige Linden sterben

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Holluba-Rau verwies die Rednitzhembacher an die dort aktiven Grünen Gemeinderäte.

Um über die konkrete Situation vor Ort und über Baumschutz im Allgemeinen zu diskutieren, trafen sich Anwohner mit Vertretern des Bund Naturschutzes (BN) und Grünen Gemeinderäten in der Hembacher Straße, wo die Fällung von 100-jährigen Linden für Wohnbebauung geplant ist. Die beiden Schwabacher Vertreterinnen, Almut Churavy vom Bund Naturschutz und Karin Holluba-Rau, grüne Stadträtin in Schwabach, schüttelten über dieses Ansinnen nur mit den Köpfen.

Auch wenn es in Schwabach trotz Baumschutzverordnung immer wieder Konflikte um den Erhalt von Baumbeständen bei Bauplanungen gebe, sei das Bewusstsein für Bäume deutlich gewachsen. Eine solche Planung wäre in Schwabach vermutlich nicht durchsetzbar gewesen. „Baumschutz ist der wichtigste, billigste und einfachste Klimaschutz“, meint Almut Churavy vom BN Schwabach. Jeder Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderat stehe beim Baumschutz „in einer großen Verantwortung“.

Die Menschen aus dem näheren Umfeld wollen die 100-jährigen Bäume aus einer Zeit, in der Igelsdorf noch ein verschlafenes Dorf war, als Naturdenkmal und als Schatten- und Sauerstoffspender in dieser typischen „Vorstadtsiedlung“ unbedingt erhalten. Den Rednitzhembacher Gemeinderäten Erwin Held und Norbert Schlitz, die dem Auslegungsverfahren des B-Planes zugestimmt hatten, ist der Kontakt mit den betroffenen Anwohnern wichtig. Diese zeigten Empörung und Unverständnis über die geplante Bebauung. In diesem Zusammenhang waren auch der Austausch und die Erfahrungen der Schwabacher mit der seit fast 30 Jahre gültigen Baumschutzverordnung gefragt.

Deutlich wurde, dass Baurecht immer vor Baumschutz geht. Deshalb muss, ehe politisch Baurecht geschaffen wird, Bäumen auf möglichem Baugrund Beachtung geschenkt werden. Eine Baumschutzverordnung kann dabei hilfreich sein. Eine Kartierung und wenn möglich auch eine artenschutzrechtliche Prüfung sollten stets gefordert werden, so die Naturschutz-Expertinnen. Damit könne geklärt werden, ob mit der Zerstörung dieses Lebensraumes auch die Zerstörung besonderer Arten einhergeht.

Verständnis und Achtung

Mit einer Baumschutzverordnung in der Gemeinde Rednitzhembach wäre der Erhalt dieses wertvollen Baumbestandes zwar nicht unbedingt durchzusetzen gewesen, aber die Entscheidung wäre bei Politikern und Bewohnern vom Wissen um die wertvollen Bäume und von Verständnis und Achtung getragen gewesen. Für den aktuellen Fall gilt: „Der Baumbestand hätte aus guten Gründen als „Naturdenkmal“ ausgewiesen werden müssen, „um den Erhalt sicherzustellen“, so Karin Holluba-Rau.

Den beiden Gemeideräten überreichten die Schwabacherinnen die derzeit in Überarbeitung befindliche Schwabacher Baumschutzvorordnung zur Nachahmung. Die Erfahrung zeige, dass es ist schwierig sei, Politiker und Bürger vom Sinn einer solchen Verordnung zu überzeugen und gleichzeitig keine Illusionen zu schüren, dass dadurch Bäume vor einer Bebauung oder Rodung grundsätzlich geschützt werden könnten.

Eine Baumschutzverordnung schafft aber Rahmenbedingungen, damit Bäumen gezielt politische Beachtung geschenkt werden muss. Nachbarschaftsstreit um Bäume bekommt rechtliche Grundlagen. Und mit einer möglichen Beratung von Baumbesitzern durch Fachleute kann Baumschutz gezielt erfolgen. Bäume dürfen nur noch gefällt werden, wenn ein begründeter Anlass besteht. „Mit einer Baumschutzverodnung können Ersatzpflanzungen oder wenigstens Ausgleichszahlungen festgelegt werden“, so die Erfahrung der Schwabacherinnen.

Der Ruf nach einer Baumschutzverordnung werde häufig erst dann laut, wenn Bäume in der unmittelbaren Nachbarschaft verschwänden. Baugrundbesitzer seien oft wenig an der Gemeinwohl-Funktion von Bäumen interessiert, denn Bäume haben nur einen ideellen Wert. Deshalb werde im Konfliktfall oft im Interesse von Bauinteressenten und nicht im Sinne der Allgemeinheit entschieden.

Das zusammenfassende Urteil: Baumerhalt ist immer Klimaschutz vor Ort, Bäume regeln das Kleinklima, Bäume sind Schattenspender, Sonnenschutz im Sommer, Luftfilter und zugleich Sauerstoffspender. „Es ist schwer nachvollziehbar, wenn Schwabach sich um Baumschutz bemüht und Rednitzhembach ohne Rücksicht auf wertvolle Baumbestände Baurecht schaffen kann. Baumschutz sollte in allen politschen Gemeinden gleich geregelt sein , denn Baumschutz ist Umwelt-, Klima- und damit Menschenschutz.“

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