SPD-Mann Förster auch wegen Kinderpornos im Visier

16.12.2016, 09:19 Uhr
Sein Anwalt bestätigte: Der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Linus Förster wurde von der Polizei festgenommen.

© dpa Sein Anwalt bestätigte: Der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Linus Förster wurde von der Polizei festgenommen.

Der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Linus Förster ist jetzt auch wegen des Besitzes von Kinderpornos im Visier der Ermittler. Die Polizei verhaftete den 51-Jährigen am Donnerstagabend. Zuvor hatte eine Ermittlungsrichterin nach Angaben der Augsburger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen. Das Amtsgericht sollte noch am Freitag entscheiden, ob Förster in Untersuchungshaft kommt.

Die Vorwürfe lauten nun schwerer sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, vorsätzliche Körperverletzung und Besitz kinderpornografischer Schriften. Bislang war nur bekannt, dass gegen Förster wegen Verdachts der Körperverletzung ermittelt wird. Zudem soll er illegal Bilder einer erwachsenen Frau gemacht haben. Försters Anwalt Walter Rubach wollte sich zu den neuen Vorwürfen zunächst nicht äußern, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Die Auswertung beschlagnahmter Unterlagen und weitere Ermittlungen hätten den dringenden Verdacht auf die neuen Straftaten ergeben, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. "Im Hinblick auf die weiter laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen, dem Haftbefehl zu Grunde liegenden Sachverhalten erteilt." Zuerst hatte die Augsburger Allgemeine von der Festnahme berichtet.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Mitte November hatte Förster seine Posten als Bezirksvorsitzender der SPD in Schwaben und als Vize-Vorsitzender des Europa-Ausschusses im Landtag ruhen lassen. Später kündigte er dann auch an, sein Landtagsmandat zum Ende des Jahres niederzulegen. 

Damit die Staatsanwaltschaft schon früher als geplant umfänglich gegen den 51-Jährigen ermitteln kann, hatte der Landtag am Mittwochabend die Immunität des Politikers aufgehoben. Das ist nötig, damit die Behörde zum Beispiel Anklage gegen den Politiker erheben oder einen Strafbefehl erlassen kann. Bis zur Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten kann sie nur eingeschränkt arbeiten.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem auf der Grundlage eines Paragrafen, der sich auf voyeuristische Spannerfotos oder Aufnahmen von hilflosen Personen bezieht. Details dazu, um was für illegale Aufnahmen es gehen soll, hatten bislang weder die Ermittler noch Försters Anwalt genannt. Nach SPD-Angaben soll Förster aber gesagt haben, dass es um Bilder einer erwachsenen Frau gehe.

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