Tödlicher Unfall in Roth: Hat sich der Fahrer abgesetzt?

15.1.2014, 06:00 Uhr
Tödlicher Unfall in Roth: Hat sich der Fahrer abgesetzt?

© Detlef Gsänger

Der Unfall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Nach bisherigen Ermittlungen der Polizei soll der 31-Jährige am Samstag in Roth mit seinem BMW die Friedrich-Wambsganz-Straße in Richtung Gartenstraße gefahren sein. Weil er zu schnell unterwegs war, kam er an der Einmündung zur Allee mit seinem Fahrzeug auf den Gehweg und erfasste eine Fußgängerin. Die Frau wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert und blieb schwerstverletzt liegen. Die 34-jährige Ärztin wurde mit dem Hubschrauber in die Klinik gebracht, erlag jedoch am Sonntagmorgen ihren Verletzungen. Besonders tragisch: Die Frau war im dritten Monat schwanger.

Weil der mutmaßliche Unfallverursacher bei der Unfallaufnahme nach Alkohol roch, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme an. Das Ergebnis: der Mann hatte 1,62 Promille Alkohol im Blut. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.

Von dem 31 Jahre alten mutmaßlichen Unfallverursacher fehlt indes jede Spur. „Die Polizei überprüft derzeit seine Kontaktadressen“, sagte Polizeisprecherin Elke Schönwald am Dienstag gegenüber der NZ. Bei seiner Freundin, mit der er zusammen wohnte, halte sich der Mann nicht mehr auf.

Diese wiederum hatte gegenüber der Bild-Zeitung gesagt, dass sie bereits am Samstagnachmittag zusammen mit dem 31-Jährigen Alkohol getrunken habe. Um Nachschub zu besorgen, sei sie zusammen mit dem gebürtigen Kasachen ins Auto gestiegen und in Richtung Tankstelle gefahren. Auf dem Weg dorthin sei dann der Unfall passiert. Mittlerweile, so die Frau gegenüber der Bild, habe der Mann seine Sachen gepackt und sei verschwunden.

Ob der 31-Jährige - außer bei der Unfallaufnahme - bereits von der Polizei vernommen wurde, konnte Schönwald am Dienstag nicht sagen. „Ein Teil der Ermittlungen ist auch, dass ein Sachverständiger hinzugezogen wurde“, so Schönwald. Im Rahmen des Gutachten überprüfe dieser auch, ob der 31-Jährige wirklich am Steuer gesessen habe. Bei Unfällen mit Todesfolge sei dies üblich. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, brauche man schließlich Beweise.

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