Ohne Gurt - das geht gar nicht!

18.12.2017, 17:37 Uhr
Ohne Gurt - das geht gar nicht!

© HUK Coburg

Der Straßenverkehr ist ein buchstäblich gefährliches Pflaster. 2016 sind laut Statistischem Bundesamt 3.210 Verkehrstote in Deutschland zu beklagen gewesen. Eine schlimme Bilanz. Doch sie ist schon weitaus fürchterlicher gewesen. 1970 wies die Unfallstatistik noch die Schreckenszahl von 21.332 Getöteten aus. Und das bezog sich nur auf das damalige Westdeutschland. Der Fahrzeugbestand umfasste gerade einmal ein Drittel des heutigen gesamtdeutschen. Und die Einwohnerzahl lag noch um etwa 20 Millionen niedriger.

Es hat viele Gründe, warum sich die Situation inzwischen so viel weniger dramatisch darstellt. Unsere Autos sind sicherer geworden, die medizinische Versorgung hat sich verbessert. Außerdem ist die Rettungskette kürzer, schon allein deshalb, weil praktisch jeder ein Handy mit sich trägt, über das die Einsatzkräfte unmittelbar nach dem Unfall alarmiert werden können.

Gurtpflicht seit 1976

Ein erhebliches Verdienst kommt aber auch dem Sicherheitsgurt zu. Am 1. Januar 1976 wurde in Westdeutschland die Gurtpflicht eingeführt. Damals stieß sie noch auf erheblichen Widerstand - die einen reagierten mit klaustrophobischen Ängsten auf die vermeintliche Fesselung ans Auto, die anderen sorgten sich um zerknitterte Anzüge, Frauen wiederum sahen ihren Busen in Gefahr. Die Gurtanlegequote lag entsprechend niedrig, vor allem, weil Gurtmuffel paradoxerweise nicht bestraft wurden. Das änderte sich erst 1984. Von da an wurde das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts mit einem Verwarngeld von 40 DM geahndet, und fortan schnallten sich über 90 Prozent der Autofahrer an.

Heute sind 98 Prozent der Fahrzeuginsassen unseres Landes angegurtet unterwegs. Eine hohe, aber immer noch nicht perfekte Quote. Laut bayerischer Unfallstatistik ist im vergangenen Jahr jeder fünfte tödlich verunglückte Autoinsasse im Freistaat nicht angeschnallt gewesen, 60 Menschen - darunter zwei Kinder - starben. Bei anderen verunfallten Gurtmuffeln sind oft schwerste Verletzungen, dauerhafte Schmerzen und zurückbleibende Schäden die Folge der leichtsinnigen Verweigerungshaltung.

Ohne Gurt - das geht gar nicht!

© Volvo

Ansprüche um ein Drittel gekürzt

Das allein ist schon schlimm. Richtig übel wird es aber, wenn noch finanzielle Not dazukommt. Experten der HUK-Coburg-Versicherung weisen darauf hin, dass Nicht-Anschnallen von der Rechtsprechung als "fahrlässige Selbstgefährdung" gewertet wird. Das heißt: Führt die Gurt-Abstinenz zu Verletzungen, die mit Gurt vermeidbar gewesen wären, so muss das Unfallopfer damit rechnen, dass seine Ansprüche gekürzt werden: Schmerzensgeld, Pflegekosten oder Verdienstausfall werden um die sogenannte Mithaftungsquote gemindert. "Meist muss das Unfallopfer auf ein Drittel seiner Ansprüche verzichten", sagen die Versicherungsfachleute.

Unter Umständen kann die Anspruchskürzung aber noch höher ausfallen. Das wird besonders dann zum Problem, wenn dem Opfer Schäden bleiben und beispielsweise die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden müssen. Wegen der Mithaftung muss der Geschädigte dann einen Teil der entstehenden Kosten selber tragen.

Über ein Bußgeld sollte sich also kein Gurtmuffel aufregen, sondern eine solche Sanktion als Warnschuss mit heilsamer Wirkung betrachten. Autoinsassen, die gegen die Anschnallpflicht verstoßen, müssen mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen. Für Kinder ist der Fahrer verantwortlich, und zwar während der gesamten Fahrt, er sollte also immer mal wieder einen Blick auf die Kids werfen. Bis zum Alter von 12 Jahren und/oder einer Körpergröße von 1,50 Metern müssen diese nicht nur angegurtet, sondern in einem Kindersitz untergebracht sein. Zuwiderhandlung kostet den Fahrer eine Geldsanktion zwischen 30 und 70 Euro sowie einen Flensburg-Punkt.

Ohne Gurt - das geht gar nicht!

© Peugeot

Auch Hunde sichern

Auch mitfahrende Hunde müssen gesichert werden. Für die Vierbeiner gibt es diesbezüglich zwar kein spezielles Gesetz. Die Straßenverkehrsordnung betrachtet sie aber als Ladung, und diese ist ordnungsgemäß zu sichern - also so, "dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen" kann. Zur Sicherung des Tieres sind spezielle Gurte erhältlich, aber auch Transportboxen, Trenngitter und sogar Autositze. Wer seinen Vierbeiner ungesichert transportiert, riskiert ebenfalls ein Bußgeld und einen Punkt.

Ausnahmen von der Gurtpflicht gibt es aber auch. So müssen sich Personen im Haus-zu-Haus-Verkehr (die Beschäftigten von Lieferdiensten etwa) nicht anschnallen, wenn sie in kurzen Zeitabständen und regelmäßig aussteigen müssen. Auch beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, beim Rückwärtsfahren oder auf Parkplätzen ist die Gurtpflicht ausgesetzt, und ebenso in Bussen, die zur Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen sind (also keine Fernbusse!). Des Weiteren ist das Begleitpersonal von betreuungsbedürftigen Personengruppen ausgenommen.

Für alle anderen gilt: Hoffentlich hat es nach Fahrtantritt "klick" gemacht.

ule

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