Polizeikontrolle: Was ist erlaubt?

6.9.2018, 11:26 Uhr
Polizeikontrolle: Was ist erlaubt?

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Im Rahmen einer Verkehrskontrolle darf die Polizei überprüfen, ob ein Fahrzeug verkehrssicher ist und der Fahrer fahrtüchtig. Dazu muss dieser gegebenenfalls aussteigen. Meist kontrollieren die Beamten Führerschein, Fahrzeugpapiere, Beleuchtung, Reifen und die Gültigkeit von Plaketten. Auf Aufforderung müssen auch Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste vorgezeigt werden -gute Gelegenheit für die Polizisten, einen Blick in den Kofferraum oder das Wageninnere zu werfen. Das ist ihnen im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle nämlich sonst nicht gestattet. "Offiziell ist hierfür ein richterlicher Durchsuchungsbefehl nötig", heißt es bei der Arag-Rechtsschutzversicherung.

Wer sich einer berechtigten Kontrolle widersetzt, muss mit 20 Euro Bußgeld rechnen. Und einfach weiterzufahren, schlägt mit 70 Euro und einem Flensburg-Punkt zu Buche.

Freiwillige Tests, aber?

Das Pusten in den Alcotester, das Überprüfen der Pupillenreaktion per Taschenlampe oder eine Urinprobe sind Tests, denen sich Autofahrer nicht unterziehen müssen, sondern die auf freiwilliger Basis erfolgen. Aber: Wer sich verweigert, muss aber damit rechnen, zur Blutprobe auf die Wache mitgenommen zu werden. Diese Blutprobe erfolgt auf richterliche Anordnung, bei begründeten Verdachtsmomenten (wie Alkoholgeruch) können auch die Beamten selbst beziehungsweise ein Staatsanwalt die Probe veranlassen. Grund: Es ist Eile geboten, damit ein möglicher Alkohol- oder Drogensünder überführt werden kann, bevor die entsprechenden Stoffe im Blut abgebaut sind.

Handy-Kontrolle nur im Ausnahmefall

Das Handy muss den Beamten nicht so ohne weiteres überlassen werden. Grund: Die Kontrolle des Mobiltelefons stellt eigentlich einen verbotenen Eingriff in die Privatsphäre dar. Es gibt aber Ausnahmen - etwa den begründeten Verdacht, dass eine verbotene App verwendet wurde.

Niemand muss sich selbst belasten

Im Falle eines möglichen Verkehrsverstoßes muss man sich nicht selbst belasten. Die Rechtsschutz-Experten der Arag warnen vor unvorsichtigen Äußerungen, die schnell in ein vorschnelles Schuldeingeständnis münden können. Sinnvoll ist es, im Zweifelsfall einen Anwalt hinzuzuziehen. Fahrzeugpapiere und Führerschein müssen auf Aufforderung aber immer vorgezeigt werden, und auch um Angaben zur eigenen Person kommt man nicht herum. Keine Verpflichtung besteht hingegen dazu, den Personalausweis vorzuzeigen, denn in Deutschland gibt es keine Pflicht, das entsprechende Dokument stets bei sich zu haben.

epr

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