Unfall: Geht's auch ohne Polizei?

6.11.2017, 17:33 Uhr
Unfall: Geht's auch ohne Polizei?

© dpp AutoReporter

Tagtäglich kommt es zu zigtausenden Verkehrsunfällen. Von über 7.000 solcher Crashs sprechen Experten der Arag-Versicherung. Nicht immer ist es notwendig, die Polizei an den Ort des Geschehens zu rufen. Bagatellschäden oder kleinere Kratzer lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch auf dem "kleinen Dienstweg" regeln. Anders sieht es bei schwerwiegenderen Unfällen aus. Und grundsätzlich ist der Verzicht auf polizeiliche Dokumentation des Unfalls mit einem gewissen Risiko behaftet.

Hier braucht es keine Polizei:

Wenn nur ein kleinerer Blechschaden zu beklagen ist und wenn keine Personen Schaden genommen haben, können die Unfallbeteiligten die Angelegenheit auch unter sich regeln. Wichtig: Alle Parteien müssen damit einverstanden sein, dass die Polizei nicht alarmiert wird. Allerdings heben die Arag-Experten mahnend den Zeigefinger und machen darauf aufmerksam, dass die Assekuranz möglicherweise "Leistungen verweigert, wenn kein offizieller Unfallbericht von der Polizei vorliegt". Ist also schon am Unfallort klar, dass der entstandene Schaden bei der Versicherung gemeldet wird, sollte man besser die 110 wählen und die Ordnungshüter herbeirufen.

Darauf sollte man achten:

Auch wenn die Polizei außen vor gehalten wird, ist es unbedingt notwendig, dass die Unfallbeteiligten die wichtigsten Daten austauschen: Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer, amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs. Zur Herausgabe dieser Daten ist man verpflichtet. Gute Dienste leistet ein europäischer Unfallbericht, der sinnvollerweise immer im Fahrzeug bereit liegen sollte. Den Unfallbogen zu unterzeichnen bedeutet zumindest in Deutschland noch kein Schuldbekenntnis!

Hier muss die Polizei kommen:

Des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (umgangssprachlich "Fahrerflucht" genannt) macht man sich schneller schuldig, als so mancher glaubt. Beispiel Parkrempler: Hier muss der Unfallverursacher mindestens dreißig Minuten warten, ob der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs auftaucht. Geschieht das nicht, muss die Polizei gerufen werden, damit sie den Fahrzeughalter ermitteln kann. Es genügt nicht, einfach einen Zettel an die Windschutzscheibe zu klemmen!

Unfall: Geht's auch ohne Polizei?

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Unerlässlich ist die polizeiliche Dokumentation, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Ganz oben auf der To-Do-Liste steht allerdings die Versorgung der Opfer, das Alarmieren der Rettungskräfte unter der Nummer 112 sowie die Absicherung der Unfallstelle mit dem Warndreieck.

Wenn der Verdacht besteht, dass Alkohol oder Drogen eine Rolle gespielt haben, gibt es nur eine empfehlenswerte Maßnahme: Die Polizei muss her.

Auch wenn zwischen den Unfallbeteiligten die leiseste Unklarheit darüber besteht, wer denn nun schuld war, sollte unbedingt ein Streifenwagen herbeigerufen werden. Nur durch professionelle Dokumentation des Unfallhergangs lässt es sich vermeiden, dass wegen einer strittigen Schuldfrage später Probleme bei der Schadensregulierung durch die Versicherung entstehen. Dabei sollte man auch daran denken, dass sich die freundliche Übereinstimmung am Unfallort schon wenige Stunden später in eine ganz andere Richtung entwickeln kann.

epr

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