Winterreifen-Muffel müssen zahlen

23.11.2017, 12:14 Uhr
Winterreifen-Muffel müssen zahlen

© ADAC

Noch keine Winterreifen aufgezogen? Dann wird es Zeit: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert 60 bis 80 Euro Bußgeld und einen Flensburg-Punkt. Auch der Fahrzeughalter kann nicht einfach mit den Achseln zucken, wenn ein anderer mit seinem Auto auf Eis oder Schnee strandet und dabei womöglich noch andere behindert bzw. einen Unfall verursacht. Laut ADAC droht ihm eine Geldbuße von 75 Euro, wenn er eine unangemessen sommerbereifte Fahrt angeordnet oder zugelassen hat.

Gleichzeitig warnt der Club - der alljährlich Winterreifen im Test prüft - dass im Falle eines Unfalls die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit ihre Leistungen kürzen kann und dass möglicherweise auch die Haftpflicht "streikt".

Alpine-Symbol auf der Flanke

Reifen mit bloßer M+S-Kennzeichnung reichen inzwischen nicht mehr aus, es gelten nurmehr jene Pneus als wintertauglich, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Flanke tragen. Bis zum 30. September 2024 läuft aber noch eine Übergangsfrist, während der bis zum 31. Dezember 2017 produzierte M+S-Reifen noch der Winterreifenpflicht entsprechen.

Winterreifen-Muffel müssen zahlen

© GTÜ

Auch Oldtimer sind übrigens nicht von der Winterreifenpflicht ausgenommen und müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte entsprechend ausgestattet sein.

Auch bei Sonne und Trockenheit sinnvoll

Weil die Gummimischung von Winterreifen deutlich weicher ist als die von Sommerreifen, bleiben sie auch bei niedrigen Temperaturen flexibel und verhärten nicht. Darauf macht die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) aufmerksam. Außerdem sorgen die speziellen Lamellen der Schnee-und-Eis-Pneus für eine optimale Verzahnung mit dem Untergrund, wodurch sich kürzere Bremswege und eine erhöhte Fahrstabilität ergeben. Deshalb halten Fachleute Winterreifen während der kalten Jahreszeit auch bei sonnigem Wetter und trockenen Straßenverhältnissen für die angebrachte Bereifung.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen liegt bei 1,6 Millimeter. Damit wird aber die optimale Leistung in aller Regel nicht mehr erbracht. Mindestens vier Millimeter sollten es noch sein - und ein Reifen-Lebensalter, das bestenfalls sechs Jahre beträgt.

epr

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