Gesplittete Abwassergebühr in Cadolzburg

25.7.2014, 06:00 Uhr
Gesplittete Abwassergebühr in Cadolzburg

© fn

Die Gemeindewerke Cadolzburg wollen es den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern so einfach wie möglich machen. Von jeder Fläche wurden Luftaufnahmen gemacht. Per Computer wurden Häuser, Terrassen, Schotterwege oder Gärten in unterschiedlichen Farben markiert.

„Der Bürger kann nachmessen und überprüfen – er muss aber nicht“, erklärt Armin Betz, Leiter der Gemeindewerke. Eine Information sollten die Befragten aber den Werken geben: ob das private Grundstück mit einer eigenen Wasserentsorgung, etwa einer Zisterne, ausgestattet ist. Die Informationen dienen der Berechnung der neuen gesplitteten Abwassergebühr, die in Cadolzburg zum Jahr 2015 eingeführt wird. Andere Kommunen im Landkreis Fürth haben den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2003 schon vor längerer Zeit umgesetzt (die FN berichteten).

Mit der Aufsplittung des Abwassers soll die Berechnung der Gebühr gerechter werden. Bisher gab es nur eine Basis für die Kosten: den Wasserverbrauch eines Haushalts. Es wurde davon ausgegangen, dass ein Haushalt genauso viel Abwasser (Schmutzwasser) produziert, wie er Frischwasser bezieht.

Dachflächen zählen mit

Jetzt kommt eine neue Basis hinzu: die Größe des befestigten Grundstücks. Berechnet wird auch Regenwasser, das von einem versiegelten Grundstück in die kommunale Kanalisation einläuft (Niederschlagswasser). „Bisher war das Abwasser von Teerflächen oder Dächern umsonst, ab jetzt wird nach Quadratmetern berechnet“, erklärt Betz.

Die neue Regelung betrifft vor allem Grundstücke mit großen versiegelten Flächen, etwa asphaltierten Parkplätzen oder flächigen Wohnhäusern. Einige Firmen und Landwirte haben vorgesorgt und leiten Wasser in eine eigene Zisterne oder ein Regenrückhaltebecken ein. Solche Grundstücke sind von der Berechnung des Niederschlagswassers ausgenommen.

„Es ist ein gerechteres Verfahren“, meint Armin Betz. Zwar müsse immer noch geschätzt werden, wo Abwasser in welchen Mengen die Kanalisation belastet. Doch werde jetzt „bestraft“, wer große Flächen versiegelt und die Kosten für die Wasserentsorgung der Gemeinde überlässt.

Offen ist dabei, in welcher Höhe Haushalte mit mehreren Personen und hohem Frischwasserverbrauch von der neuen Regelung profitieren, wenn sie relativ wenige versiegelte Flächen besitzen. Mit besonders großen Beträgen rechnet der Leiter der Gemeindewerke nicht, will aber noch keine Prognose wagen.

Vom ökologischen Nutzen ist Armin Betz nicht vollkommen überzeugt. Zwar könne die neue Gebührenordnung zu einem Umdenken führen, so dass weniger Flächen versiegelt werden und mehr Wasser natürlich versickert. Betz fürchtet aber, dass die geringen Beträge auf bestehenden Grundstücken kaum zu Investitionen in Zisternen führen werden. Sollten für ein Reihenhaus im Jahr weniger als 190 Euro Mehrkosten anfallen, würde sich der Bau einer eigenen Niederschlagswasserentsorgung kaum lohnen, rechnet Betz vor.

In jedem Fall wird die Umstellung bei den Betroffenen Fragen aufwerfen. Die Gemeindewerke wollen darauf vorbereitet sein und investieren in die Umstellung rund 70 000 Euro. Während der Neuerung sollen die betroffenen Bürger gut informiert werden. Mit dem Versenden der Briefe Ende Juli wird eine Internetseite starten und eine Woche lang ein Infomobil unterwegs sein. Fest steht auch: Die ausstehende Abwassergebühr für das Jahr 2014 wird noch nach der alten Regelung berechnet.

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