Hauptverdächtige im Fall Gsell sind auf freiem Fuß

10.2.2012, 11:05 Uhr
Hauptverdächtige im Fall Gsell sind auf freiem Fuß

© Eduard Weigert

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) hob die Haftbefehle gegen die beiden Rumänen im Rahmen der einjährigen Haftprüfung auf, wie Rechtsanwalt Nils Junge mitteilte. Laut Beschluss des OLGs mussten die Untersuchungsgefangenen freigelassen werden, weil die Staatsanwaltschaft den Beschleunigungsgrundsatz „nicht ausreichend beachtet“ hat.

Ein polizeilicher Abschlussbericht in der Strafsache habe der Behörde seit Mitte November 2011 vorgelegen. Es sei nicht ersichtlich, warum das Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft nicht abgeschlossen werden konnte, argumentieren die Richter.

Da bei der Staatsanwaltschaft der zuständige Sachbearbeiter mittlerweile in Ruhestand ging, ist die Anklageerhebung gegen die Rumänen offenbar liegen geblieben. Diese Verzögerung des Verfahrens betreffe „allein den Organisationsbereich der Staatsanwaltschaft“, rüffelt der OLG-Senat. Eine wohl mit Datum vom 8. Februar gefertigte Anklage ist beim Landgericht noch nicht eingegangen, wäre nun aber auch zu spät, so die OLG- Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte anlässlich der turnusgemäß stattfindenden Haftprüfungen stets den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft für erforderlich gehalten, weil Fluchtgefahr bestehe. Staatsanwaltschaftssprecherin Antje Gabriels-Gorsolke lag der Gerichtsbeschluss am gestrigen Abend noch nicht vor, weshalb sie sich nicht zur Sache äußern wollte.

Die Frage ist, ob die beiden 42 und 36 Jahre alten Rumänen, die nach jahrelangen, mühsamen internationalen Ermittlungen Anfang 2011 endlich dingfest gemacht werden konnten, sich nun einem etwaigen Strafverfahren stellen werden. Verteidiger Nils Junge, der einen der Beschuldigten vertritt hält die Materie für hochkomplex. Anlässlich der Vorgeschichte und der Beweissituation sei ein Ausgang des Verfahrens völlig offen.

Die beiden Freigelassenen sollen diejenigen gewesen sein, die im Januar 2003 in die Erlenstegener Villa des Arztes Dr. Gsell eingedrungen waren und ihm Gewalt angetan hatten, was dazu führte, dass der Schönheitschirurg im März 2003 starb. Die Witwe Tatjana Gsell war 2004 wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchten Versicherungsbetrugs zu Bewährung sowie zu 30000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Eine Mitschuld am Tod ihres Mannes konnte ihr nicht nachgewiesen werden.

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