Heißes Eisen im Langenzenner Stadtrat

18.8.2014, 06:00 Uhr
Heißes Eisen im Langenzenner Stadtrat

© Gunhild Rübekeil

Nach Artikel 62 der Gemeindeordnung (GVO) ist eine Gemeinde dazu verpflichtet, für die Verbesserung und Erneuerung der Ortsstraßen Beiträge von den Bürgern zu erheben. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, stellt dies einen Verstoß gegen die GVO dar. Im Juli 2007 erließ das Oberlandesgericht Naumburg hierzu ein entsprechendes Urteil. Ausnahme: Eine Stadt ist finanziell außerordentlich gut gestellt. Nach dem Vortrag der beiden Verwaltungsexpertinnen stellten die Stadträte noch Fragen. Ein wichtiger Punkt hierbei war, warum die Bundes- oder die Landesregierung zu diesem Thema noch kein Gesetz erlassen hat, obwohl seit mehreren Jahren feststeht, dass eine Gemeinde ohne Straßenausbaubeitragssatzung rechtlich angreifbar ist.

Die Begründung hierfür, so die Antwort, liege im kommunalen Föderalismus. Jede Gemeinde und jede Stadt habe ein gewisses Maß der Selbstverwaltung. Damit gehen aber auch Verpflichtungen einher. Die Bürger zahlen somit immer nur für die Straßen, die sie selbst benutzen. Aus Landes- oder Bundesmitteln werden deshalb Staats- und Bundesstraßen sowie Autobahnen gebaut und instandgehalten.

CSU-Fraktionsvorsitzender Manfred Durlak nahm einen Vorschlag des ADAC auf. Demnach sollen Kommunen von jedem Bürger pro Jahr einen gewissen Betrag erheben. Mit diesen Geldern könnten dann die nötigen Arbeiten an den Straßen im Ort bezahlt werden. Der Gedanke hinter diesem Modell ist, dass jeder Bürger in die Finanzierung von etwas, das alle nutzen, eingebunden wird. Eine weitere Alternative wäre die Finanzierung über die Grundsteuer, wie es in anderen Bundesländern üblich ist.

Da aber Fördermittel, die eine Stadt für den Straßenausbau vom Land oder vom Bund bekommt, eventuell gekürzt werden, wenn keine Strabs besteht, lautete die Handlungsempfehlung des Landratsamtes, eine solche zu erlassen. Für den Fall, dass die Bürger nicht an den Kosten für die Erneuerung der Straßen beteiligt werden, erfolgt eine fiktive Anrechnung der Gelder, die über den Beitrag der Anwohner hätten eingenommen werden können. Die Förderung der Landesregierung fällt damit dementsprechend niedriger aus. Falls also keine Straßenausbaubeitragssatzung vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, dass eine Kommune für die Instandhaltung der Straßen sogar neue Kredite aufnehmen muss.

Bernhard Heeren (Bündnis 90/Die Grünen) hakte zu eventuellen Spielräumen in der Satzung nach. „Es kann ja nicht sein, dass sich Bürger verschulden müssen, um die Erneuerung einer Straße zahlen zu können“, gab der Fraktionssprecher zu bedenken.

In diesem Fall ist die Qualität der Straße wichtig. Bei einer Ortsdurchfahrt zum Beispiel müssen die Bürger 30 Prozent der Kosten tragen, der Rest wird aus dem Haushalt der Stadt gezahlt. Eine Anliegerstraße hingegen ist für den Hauptverkehr unwichtiger, weshalb hierbei nur 20 Prozent aus öffentlichen Mitteln beglichen wird. Die verbleibenden Kosten werden auf die Anlieger verteilt.

Auch wenn eine Straßenausbaubeitragssatzung existiert, können die Bürger noch Einspruch gegen bestimmte Projekte einlegen. In diesem Fall prüft das Landratsamt dann individuell, ob es sich um den Ausbau einer Straße oder die Erschließung eines Gebietes handelt.

Falls es sich um eine Erneuerung handelt, steht die Verbesserung der derzeitigen Qualität im Vordergrund. Der Stadtrat muss in diesem Fall nachweisen, dass die geplante Maßnahme wirklich erforderlich ist und es nicht nur eine reine Verschönerung ist.

Beschlossen hat der Stadtrat noch nichts, vielmehr soll der Finanzausschuss das Thema weiter beraten.

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