Kita-Streik: Nur Langenzenn leistet sich Rückerstattung

5.6.2015, 12:00 Uhr
Kita-Streik: Nur Langenzenn leistet sich Rückerstattung

© Foto: Eduard Weigert

Auf Antrag der CSU hat der Finanzausschuss in Langenzenn beschlossen, betroffenen Eltern die Gebühren zurück zu überweisen. Die städtische Einrichtung „Plapperkiste“ mit ihren sechs Gruppen für Mädchen und Jungen im Kindergarten- und Krippenalter hat sich bislang zwei Wochen am Streik beteiligt. Aus dem Langenzenner Rathaus heißt es dazu: „Wir rechnen das genau pro Streiktag aus und die Eltern dürfen eine Rückerstattung erwarten. Genauso hat es der Finanzausschuss beschlossen. Unsere Satzung regelt nicht detailliert, wie der Fall eines Streiks zu behandeln ist. Der Beschluss des Finanzausschusses klärt für uns die Angelegenheit.“

Auch in Stein machten Eltern, deren Nachwuchs die kommunale Institution Kinderhaus besucht, ihrem Ärger Luft, und zwar in einer Bürgerfragestunde anlässlich der Stadtratssitzung und verlangten Geld zurück. „Leider gibt das unsere Satzung nicht her“, sagt Bürgermeister Kurt Krömer. „Ein Streik gilt als höhere Gewalt und in diesem Fall muss nicht zurückerstattet werden. Darüber haben wir uns eigens bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes informiert und diese Auskunft erhalten.“ Immerhin rund 100 Kinder in den drei Kindergartengruppen und zwei Krippen samt ihrer Eltern waren vom Streik betroffen. Die Stadt zieht Konsequenzen daraus: „Wir arbeiten daran, dass wir unsere Satzung ändern. Im Wiederholungsfall können wir dann anders reagieren.“ Karin Walter von der Abteilung für kommunale und soziale Angelegenheiten am Landratsamt Zirndorf bestätigt die Auffassung von Steins Bürgermeister: „Die Steiner Satzung macht die Rückerstattung nicht möglich. Welcher Art die Satzungen anderer Kommunen sind, kann ich nicht beurteilen, hierzu lagen uns keine Anfragen vor. Von selbst werden wir in dieser Angelegenheit nicht tätig.“

Gleich drei kommunale Kinderbetreuungseinrichtungen hat Cadolzburg – noch. Derzeit wird überlegt, die Kita an einen freien Träger zu übergeben, um sich im gemeindlichen Haushalt mehr Luft zu verschaffen. Johannes Kreß, Kämmerer der Marktgemeinde, zum Thema Rückerstattung: „Zum Glück waren wir nur ganz minimal in unserer Einrichtung in Wachendorf vom Streik betroffen. Von Eltern, die deshalb Gebühren zurückverlangten, habe ich nichts gehört. Aber ich gehe davon aus, dass unsere Satzung Streiks als höhere Gewalt ansieht und eine Rückerstattung deshalb sowieso ausgeschlossen ist. Bei unserer aktuellen Finanzlage wäre das sowieso schwierig.“ Glück hat man in Oberasbach, dort legte das Personal des städtischen Horts nur einen Tag die Arbeit nieder, was für keine weiteren Probleme sorgte. In Ammerndorf nahmen die Mitarbeiterinnen der kommunalen Einrichtungen gar nicht an der Arbeitsniederlegung teil, weil es von der Gewerkschaft nicht als Streikort ausgewählt worden war.

In allen anderen Landkreis-Kommunen haben die Kitas Träger der Kirche, der Wohlfahrtsverbände, privater Anbieter oder sind als Vereine organisiert. Sie sind nicht vom Streik betroffen, der sich nur gegen die kommunalen Arbeitgeber richtet.

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