Das steckt dahinter

Betrunken am Steuer? Gericht spricht Mann mit „Eigenbrauer-Syndrom“ frei

Andrea Munkert

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23.4.2024, 21:23 Uhr
Symbolfoto: Trunkenheit am Steuer kann nicht nur schnell gefährlich werden, sondern ist auch strafbar.

© IMAGO/Wolfgang Maria Weber Symbolfoto: Trunkenheit am Steuer kann nicht nur schnell gefährlich werden, sondern ist auch strafbar.

Der Fall, den ein belgisches Gericht verhandelt hat, klingt absurd und, sagen wir mal, merkwürdig.

Im April und Mai 2022 hat die Polizei im belgischen Brügge bei einem inzwischen 40-jährigen Mann erhöhte Promillewerte im Straßenverkehr gemessen. Die Ergebnisse: 2,1 und 1,6. Normalerweise wird das mit einer Strafe geahndet, doch der Belgier ist überraschend mit einem Freispruch aus dem Gerichtssaal gegangen. In Belgien liegt die Toleranzgrenze im Straßenverkehr bei 0,44 Promille.

Mehrere internationale Medien, darunter der belgische Fernsehsender "VRT" oder die Nachrichtenagentur "Reuters", berichten über den Fall.

Obschon der Mann nachweislich und mehrfach mit einem hohen Alkoholspiegel im Blut erwischt wurde, bestätigte das Gericht den Vorwurf der Trunkenheit am Steuer nicht. Kurios: Eine seltene Stoffwechselerkrankung liegt in diesem Fall vor, der Mann hat damit zu kämpfen.

Der 40-Jährige leidet an dem sogenannten Eigenbrauer-Syndrom. Bei Erkrankten ist das Mikrobiom im Darm gestört, sodass sich Hefepilze ansiedeln und stark vermehren können. Auch sorgen sie für eine alkoholische Gärung im Magen, dabei werden auch leberschädigende Substanzen wie Ethanol, Butanol oder Methanol freigesetzt.

Wie die Zeitung "Der Standard" berichtet, habe der Mann bereits im Jahr 2019 seinen Führerschein für einige Zeit verloren, der Vorwurf auch damals: Trunkenheit am Steuer. Nach den beiden Kontrollen im Jahr 2022 mit den hohen Werten von 2,1 und 1,6 Promille kam es zu einer weiteren Kontrolle, bei der die Polizisten 1,42 Promille in seinem Blut feststellten - das brachte den Mann zum Nachdenken, daraufhin entschied der Belgier, sich juristisch zur Wehr zu setzen. Vor Gericht sagte er, dass ihm bis zu den Vorfällen sein Gesundheitszustand nicht bedenklich vorkam. Die Anwältin des Mannes gab in einem Bericht an, dass ihr Klient durch einen "weiteren unglücklichen Zufall" in einer Brauerei arbeite.

Gericht streicht die Strafen

Das Gericht ließ alle Strafen gegen den 40-Jährigen fallen: Es sah als erwiesen an, dass der Kläger am Eigenbrauer-Syndrom leidet. Es zeigten sich keine Indizien für eine Alkoholvergiftung, so der verhandelnde Richter. Die Staatsanwaltschaft forderte, den Kläger für grundsätzlich fahruntüchtig zu erklären. Der Richter lehnte das ab, forderte vom Kläger jedoch, dass er mit allen verfügbaren medizinischen Mitteln dieser Erkrankung entgegenwirke. Der 40-Jährige erklärte, dass er sich bereits einer kohlenhydratarmen Diät verschrieben habe, damit sein Körper keinen Alkohol mehr produziere.

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