Bohlen und Prinz August verklagen Deutschland

27.4.2012, 17:30 Uhr
Bohlen und Prinz August verklagen Deutschland

© dpa

Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover haben die Bundesrepublik Deutschland wegen angeblicher Verletzung ihrer Menschenrechte verklagt. In beiden Fällen geht es um alte Werbeplakate für die Zigarettenmarke «Lucky Strike», die beide Prominente satirisch aufs Korn nahmen. Die Männer fühlten sich davon verunglimpft und verlangten Schadenersatz von jeweils mehreren zehntausend Euro. Der Bundesgerichtshof hatte ihre Klagen gegen diese Werbung bereits 2008 abgewiesen, daraufhin zogen beide 2009 vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Der EGMR bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Bild»-Zeitung, die am Freitag - einen Tag vor dem Finale von Bohlens RTL-Show «Deutschland sucht den Superstar» - damit als Aufmacher erschien. Das Gericht wird voraussichtlich in den kommenden Wochen entscheiden, ob die Beschwerde der Prominenten zulässig ist.

Im Fall Bohlen spielte die Werbung auf sein Buch «Hinter den Kulissen» an, das nach Klagen mehrerer Prominenter mit geschwärzten Passagen erscheinen musste. Der Werbespruch titelte in ähnlichem Stil, mit einigen per Filzstift geschwärzten Worten: «Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher.» Doch der 58-jährige Musikproduzent konnte darüber nicht lachen: «Ich verstehe doch Spaß», sagte er der «Bild». «Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung.»

Ähnlich erging es dem ebenfalls 58 Jahre alten Welfenprinzen Ernst August, der sich durch das Plakatmotiv - eine zerknüllte Zigarettenschachtel und die Sätze «War das Ernst? Oder August?» - laut «Bild» an den «sozialen Pranger» gestellt fühlte.

So berufen sich beide Männer in ihren Beschwerdeschriften auf Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte, in dem das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verankert ist, aber auch auf Artikel 1 des Zusatzprotokolls 1 (Schutz des Eigentums) - und da liegt ein handfester Grund für die Klagen: Beide hofften auf Geld. Vor den deutschen Gerichten verlangten sie eine Lizenzgebühr des Zigarettenkonzerns British American Tobacco, da ja mit ihren Namen geworben worden sei.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte die Forderungen bestätigt und Bohlen 35.000 Euro sowie Ernst August 60 000 Euro «fiktive Lizenzgebühr» zugesprochen. Doch 2008 kippte der BGH diese Urteile: Die Namen Prominenter dürften ohne Einwilligung genutzt werden, wenn sich die Anzeige «in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt», der Image- oder Werbewert des Genannten nicht ausgenutzt wird und auch nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es.

Der EGMR muss dabei prüfen, ob die Entscheidungen des BGH gegen den europäisch verbrieften Schutz des Familien- und Privatlebens sowie den Schutz des Eigentums verstoßen haben. Dafür haben die Straßburger Richter die Parteien bereits vor längerem um eine Stellungnahme gebeten. «Es geht dabei konkret um die Frage der Zulässigkeit - also ob sich der EGMR mit dieser Klage der beiden befasst», erläuterte Anders Mertzlufft, Sprecher des Bundesjustizministeriums. Die Frist für die Stellungnahme laufe am 5. Mai ab. Zum möglichen Inhalt der deutschen Stellungnahme machte er keine Angaben.

Sollte der EGMR den beiden Klägern eine Entschädigung zusprechen, müsste nun die Bundesrepublik Deutschland dafür aufkommen - also der Steuerzahler. Denn, wie Mertzlufft erklärt: «Deutschland ist jetzt Prozessgegner.»

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