Zivilprozess

Fall Peggy: Mutter fordert Schmerzensgeld von Ex-Verdächtigem

Stefan Besner

Online-Redaktion

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18.4.2024, 08:56 Uhr
Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf einem Friedhof. Am 7. Mai 2001 verschwand die damals neunjährige Schülerin aus Lichtenberg (Landkreis Hof).

© David-Wolfgang Ebener/dpa Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf einem Friedhof. Am 7. Mai 2001 verschwand die damals neunjährige Schülerin aus Lichtenberg (Landkreis Hof).

Im Fall der vor knapp 23 Jahren verschwundenen und erst Jahre später tot aufgefundenen Peggy steht am Donnerstag (10.00 Uhr) ein Zivilprozess gegen einen früheren Verdächtigen an. Die Mutter des damals neun Jahre alten Mädchens fordert von dem Mann Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000 Euro, wie ein Sprecher des Landgerichts Hof mitteilte. Der Mann hatte vor Jahren ein Geständnis abgelegt, dieses aber später widerrufen. Die Frau begründet die Forderung demnach mit psychischen Beeinträchtigungen, da sie 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt habe.

Einer der spektakulärsten Kriminalfällen Deutschlands

Der Fall Peggy zählt zu den spektakulärsten Kriminalfällen Deutschlands: Das kleine Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Großangelegte Suchaktionen auch im Ausland blieben ohne Erfolg. Erst 2016 entdeckte ein Pilzsammler in einem Waldstück an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen Peggys Leiche. Ein Täter ist bis heute nicht überführt. 2004 wurde ein geistig behinderter Mann aus Lichtenberg als Peggys Mörder verurteilt, in einem Wiederaufnahmeverfahren kam er zehn Jahre später wieder frei.

Der nun Beklagte hatte 2018 zunächst angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Dieses Geständnis hatte er später widerrufen und war auch aus der Untersuchungshaft freigekommen. Der Mann halte die Klage für rechtlich nicht begründet, teilte der Gerichtssprecher mit. Er gebe an, damals bei der Polizei falsche Angaben gemacht und später widerrufen zu haben.

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