Gekippte Osterruhe und Notbremse: Diese Corona-Maßnahmen gelten künftig bundesweit

23.3.2021, 03:08 Uhr
Nach über 15 Stunden verkündete Angela Merkel spät in der Nacht die neuen Maßnahmen für die kommenden Wochen. Hier kommen alle Entscheidungen in der Übersicht: Dieser Teil war bereits vor dem Gipfel schon durchgesickert: Der Lockdown wird mindestens bis 18. April verlängert werden.
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Verlängerung des Lockdowns

Nach über 15 Stunden verkündete Angela Merkel spät in der Nacht die neuen Maßnahmen für die kommenden Wochen. Hier kommen alle Entscheidungen in der Übersicht: Dieser Teil war bereits vor dem Gipfel schon durchgesickert: Der Lockdown wird mindestens bis 18. April verlängert werden. © TOBIAS SCHWARZ, AFP

Im Vorfeld der Beratungen pochten einige Länder auf Ausnahmen zu Ostern - am Ende ohne Erfolg: So wird es keine Lockerungen der Kontaktbeschränkungen über die Osterfeiertage geben. Maximal fünf Personen (Kinder nicht eingerechnet) dürfen sich dann während dieser Zeit treffen.
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Kontaktbeschränkung: Keine Ausnahme an Ostern

Im Vorfeld der Beratungen pochten einige Länder auf Ausnahmen zu Ostern - am Ende ohne Erfolg: So wird es keine Lockerungen der Kontaktbeschränkungen über die Osterfeiertage geben. Maximal fünf Personen (Kinder nicht eingerechnet) dürfen sich dann während dieser Zeit treffen. © Caroline Seidel, dpa

Die vom 1. bis 5. April sogenannte Osterruhe wurde nur einen Tag nach der Verkündung von Kanzlerin Angela Merkel wieder gekippt. Gründonnerstag und Karsamstag gelten demnach wieder als reguläre Arbeitstage. Öffentliche Versammlungen sind demnach auch an den beiden Tagen wieder erlaubt.  
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Osterruhe gekippt - Supermärkte geöffnet

Die vom 1. bis 5. April sogenannte Osterruhe wurde nur einen Tag nach der Verkündung von Kanzlerin Angela Merkel wieder gekippt. Gründonnerstag und Karsamstag gelten demnach wieder als reguläre Arbeitstage. Öffentliche Versammlungen sind demnach auch an den beiden Tagen wieder erlaubt.   © dpa

Wie im letzten Jahr sollen Ostermessen auch in 2021 entfallen, zumindest wenn es nach dem Willen der Bund-Länder-Konferenz geht. Die Kirchen sprechen sich dagegen aus und verweisen auf ihre Hygiene-Konzepte. Eine endgültige Entscheidung über Präsenz-Gottesdienste steht noch aus.
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Ostermessen fallen erneut aus

Wie im letzten Jahr sollen Ostermessen auch in 2021 entfallen, zumindest wenn es nach dem Willen der Bund-Länder-Konferenz geht. Die Kirchen sprechen sich dagegen aus und verweisen auf ihre Hygiene-Konzepte. Eine endgültige Entscheidung über Präsenz-Gottesdienste steht noch aus. © dpa

Die Reisewarnung für Mallorca wurde vorerst nicht aufgehoben - einmal mehr mahnte Kanzlerin Merkel jedoch, in diesem Jahr auf sämtliche Reisen zu verzichten, die nicht unbedingt nötig sind. Zudem gibt es für Reisende eine Testpflicht vor Abflug oder Rückfahrt nach Deutschland - ganz unabhängig vom Land, in dem man sich aufgehalten hat. Tourismus im Inland wird auch in den Osterferien nicht möglich sein. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sollen für Urlauber geschlossen bleiben.
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Reisen

Die Reisewarnung für Mallorca wurde vorerst nicht aufgehoben - einmal mehr mahnte Kanzlerin Merkel jedoch, in diesem Jahr auf sämtliche Reisen zu verzichten, die nicht unbedingt nötig sind. Zudem gibt es für Reisende eine Testpflicht vor Abflug oder Rückfahrt nach Deutschland - ganz unabhängig vom Land, in dem man sich aufgehalten hat. Tourismus im Inland wird auch in den Osterferien nicht möglich sein. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sollen für Urlauber geschlossen bleiben. © Moritz Frankenberg, dpa

Ebenfalls auf dem Gipfel beschlossen: Die Notbremse soll noch konsequenter bundesweit eingesetzt werden. Heißt: Ab einer Inzidenz von 100 sollen verschärfte Maßnahmen wie die Ausganssperre greifen. Was triftige Gründe sind, um die Wohnung dennoch zu verlassen, erfahren Sie hier.
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Ausgangssperre ab Inzidenz von 100

Ebenfalls auf dem Gipfel beschlossen: Die Notbremse soll noch konsequenter bundesweit eingesetzt werden. Heißt: Ab einer Inzidenz von 100 sollen verschärfte Maßnahmen wie die Ausganssperre greifen. Was triftige Gründe sind, um die Wohnung dennoch zu verlassen, erfahren Sie hier. © Stefan Hippel

Gerade in der aktuellen Phase der Pandemie sei es wichtig, dass Unternehmen das Arbeiten von zu Hause ermöglichten. Wo dies nicht möglich sei, sollten den Mitarbeitern mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche Testangebote gemacht werden. Die Homeoffice-Pflicht wurde bis zum 30. April verlängert. 
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Homeoffice und Testangebote

Gerade in der aktuellen Phase der Pandemie sei es wichtig, dass Unternehmen das Arbeiten von zu Hause ermöglichten. Wo dies nicht möglich sei, sollten den Mitarbeitern mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche Testangebote gemacht werden. Die Homeoffice-Pflicht wurde bis zum 30. April verlängert.  © NN

Die App soll im April um weitere Funktionen erweitert werden, unter anderem um eine anonyme "Eventregistrierung". Damit sollen sich Nutzer bei einer Veranstaltung wie einer privaten Geburtstagsfeier oder im Restaurant digital einchecken können. Bei einem positiven Corona-Fall sollen im Anschluss an die Veranstaltung alle Teilnehmer gewarnt werden.
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Corona-Warn-App

Die App soll im April um weitere Funktionen erweitert werden, unter anderem um eine anonyme "Eventregistrierung". Damit sollen sich Nutzer bei einer Veranstaltung wie einer privaten Geburtstagsfeier oder im Restaurant digital einchecken können. Bei einem positiven Corona-Fall sollen im Anschluss an die Veranstaltung alle Teilnehmer gewarnt werden. © Eibner-Pressefoto/Thomas Dinges via www.imago-images.de, imago images/Eibner

Auch die Gastronomie muss weiter warten: Überall dort, wo Inzidenzzahlen Öffnungen rechtlich ermöglicht hätten, wird nun auf den 6. April verwiesen: Frühestens dann dürfen Restaurants ihre Türen wieder öffnen - und auch nur dann, wenn die Infektionszahlen es hergeben.
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Gastro-Öffnungen verzögern sich

Auch die Gastronomie muss weiter warten: Überall dort, wo Inzidenzzahlen Öffnungen rechtlich ermöglicht hätten, wird nun auf den 6. April verwiesen: Frühestens dann dürfen Restaurants ihre Türen wieder öffnen - und auch nur dann, wenn die Infektionszahlen es hergeben. © dpa