Was Sie dürfen - und was nicht

Kaum jemand weiß es: Diese zwei Dinge macht fast jeder im Supermarkt - dabei sind sie illegal

10.5.2024, 10:41 Uhr
Im Supermarkt lauern viele rechtliche Fallstricke. 

© Fabian Sommer, dpa Im Supermarkt lauern viele rechtliche Fallstricke. 

Beim Einkaufen gehen kann man - auch unbewusst - in einige juristische Fallstricke geraten. Hier zeigen wir Ihnen, wo sie zu finden sind.

Erst essen und dann die Verpackung bezahlen - ist das erlaubt?

Erst essen, dann die leere Verpackung kaufen - was soll schon dabei sein? Gerade wer mit Kindern unterwegs ist, gerät schnell in die Versuchung, den Kleinen die lange Tour durch das Geschäft etwas zu versüßen. Damit machen Sie sich allerdings strafbar.

Denn die reine Absicht, später bezahlen zu wollen, reicht nicht aus. Der Schokoriegel oder die Kaugummipackung ist nach wie vor Eigentum des Supermarkts - somit begehen Sie Diebstahl. Problematisch dabei ist auch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht erkennen können, ob sie die Verpackung dann noch bezahlen wollen oder nicht. Meistens drücken sie ein Auge zu - wenn Sie Pech haben, kann dieses Handeln aber auch zu einer Anzeige führen.

Darum sollten Sie nie Ihre eigene Tasche zum Einkaufen nehmen

Apropos Verpackungen: Diese dürfen Sie im Regal nur dann öffnen, wenn sie dabei nicht beschädigt werden. An einem Shampoo riechen ist also erlaubt, die Plastikverpackung um die Tomaten aufzureißen hingegen nicht. Auch Obst oder Gemüse vor dem Kauf zu probieren, ist verboten.

Und jetzt wird es knifflig: Denn genau genommen dürfen Sie beim Einkaufen nicht einmal Ihre eigene Tasche oder Rucksack nutzen. Das ist rechtlich gesehen schon eine Grauzone, weil nicht ersichtlich ist, ob Sie damit noch an die Kasse gehen oder sich aus dem Staub machen wollen - sprich mit Vorsatz handeln. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also in jedem Fall einen Einkaufswagen oder Korb von vor Ort nutzen.